Ab sofort 3 G – Regel beim Besuch von Briloner Verwaltungsgebäuden

 

Corona Verhaltensregeln in der Briloner Verwaltung

 

brilon-totallokal: Brilon: Wie auch schon in anderen Kommunen üblich und in Hinblick auf die Infektionszahlen gilt ab sofort in den Dienststellen der Stadt Brilon die 3 G-Regel. Alle Besucher von Amts- und Rathaus müssen an der Infostelle/Zentrale einen Impfschutz, ihren Genesenen-Status oder einen negativen tagesaktuellen Schnelltest nachweisen, der kontrolliert wird (aktuelle Teststellen: www.hochsauerlandkreis.de -> Informationen zum Corona-Virus). Kinder bis zum Schuleintritt sowie Schülerinnen und Schüler benötigen keinen Nachweis.

 

Die Stadt Brilon weist darauf hin, dass im Fachbereich III -Ordnungsamt, Einwohnermeldeamt, Sozialangelegenheiten, JobCenter, Standesamt- weiterhin eine Terminvereinbarung erforderlich ist. Auch für die übrigen Bereiche der Verwaltung sind Terminvereinbarungen vor persönlichen Vorsprachen weiterhin erwünscht. Durch einen Anruf lässt sich darüber hinaus schnell klären, ob man überhaupt persönlich vorstellig werden muss oder ob ein Anliegen auf einem anderen Wege geklärt werden kann. Insbesondere können bereits über 130 Dienstleistungen über das Dienstleistungsportal der Stadt Brilon elektronisch abgewickelt werden. Es ist abrufbar über die Homepage der Stadt Brilon, auf der auch die allgemeinen sowie die für einige Abteilungen speziell geltenden Öffnungszeiten dargestellt sind.

 

Die Einhaltung der geltenden Hygieneregeln bei einem Besuch in den Verwaltungsgebäuden wird vorausgesetzt, insbesondere besteht weiterhin Maskenpflicht.

 

Quelle: Team Öffentlichkeitsarbeit der Stadt Brilon

 

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