Einrichtungsbezogene Impfpflicht im Hochsauerlandkreis

 

Gesundheitsamt richtet Informationsstelle ein

 

brilon-totallokal: Hochsauerlandkreis: Ab dem 16. März 2022 gilt deutschlandweit für Beschäftigte im medizinischen und pflegerischen Bereich eine einrichtungsbezogene Impfpflicht. In Nordrhein-Westfalen sind die Gesundheitsämter für die Überwachung und Umsetzung dieser gesetzlichen Regelung zuständig.

 

Das Bundesgesundheitsministerium hat nun erste Informationen zu konkreten Fragestellungen veröffentlicht, die unter folgendem Link abrufbar sind: https://www.zusammengegencorona.de/impfen/gesundheits-und-pflegeberufe-impfen/einrichtungsbezogene-impfpflicht/.

 

Betroffene Einrichtungen und Arbeitgeber können sich bei darüber hinausgehenden Rückfragen an die neueingerichtete Informationsstelle des Gesundheitsamtes des Hochsauerlandkreises unter [email protected] wenden. Detailinformationen zum Meldeverfahren und den Meldewegen werden zeitnah mitgeteilt.

 

Fotocredits: HSK/Dr. Ortwin Ruland

Quelle: Carolin Fisch – Pressestelle Hochsauerlandkreis

 

Teilen Sie diesen Bericht mit Ihren Freunden