Die Ärzteschaft hat eine grundlegende Reform der Krankenhauslandschaft in Deutschland gefordert. Bund und Länder sollten sich künftig gemeinsam der Krankenhausfinanzierung und -planung widmen. „Die Orientierung am Bedarf und die Fokussierung auf die Patientinnen und Patienten sind zunehmend einem Verdrängungswettbewerb gewichen. Bund und Länder müssen ihre Aufgaben für die Daseinsvorsorge durch eine aktive Krankenhausplanung und eine darauf ausgerichtete Neustrukturierung der Finanzierung wahrnehmen“, heißt es in einem Beschluss des Ärzteparlaments. Eine zentrale Rolle komme dabei der Strukturqualität der Kliniken und der Personalausstattung zu.
Bei der Krankenhausplanung gehe es darum, eine patienten- und bedarfsgerechte Versorgung mit leistungsfähigen, digital ausgestatteten Krankenhäusern sicherzustellen. Die Planungsbereiche müssten flexibilisiert werden, um auch die dem jeweiligen Bundesland angrenzenden Krankenhäuser zu berücksichtigen.
Die Länder rief das Ärzteparlament dazu auf, ihrer Verpflichtung zur Finanzierung der Investitionskosten für die Krankenhäuser in vollem Umfang nachzukommen. „Unzureichende oder gar ausbleibende Investitionskostenfinanzierungen gefährden die Qualität der Patientenversorgung“, warnten die Abgeordneten. Die für eine zeitgemäße und angemessene Patientenversorgung erforderlichen Mittel müssten den Krankenhäusern in vollem Umfang zur Verfügung stehen.
In einem weiteren Beschluss forderte die Ärzteschaft den Bund dazu auf, eine grundlegende Reform des Vergütungssystems für Kliniken in Angriff zu nehmen. Diese müsse sich prioritär an Kriterien wie tatsächlich erbrachten Leistungen, tatsächlichem Personalbedarf, Personalentwicklung, Flächendeckung und Vorhalteleistungen ausrichten.
Das bestehende Vergütungssystem nach Fallpauschalen kritisierten die Abgeordneten als bürokratieextensiv, zu starr im Hinblick auf das tatsächlich erforderliche Leistungsgeschehen und häufig kontraproduktiv für die berufliche Zufriedenheit der Beschäftigten.
Der Ärztetag begrüßte die vom Bundesgesundheitsministerium im Zuge der Krankenhausreform geplante „Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung“. Gleichzeitig riefen die Abgeordneten des Ärztetages das Ministerium dazu auf, die in der stationären und ambulanten Patientenversorgung tätigen Ärztinnen und Ärzte stärker als bisher beabsichtigt in die Arbeit der Kommission zu integrieren.
Quelle: Bundesärztekammer, Stabsbereich Politik und Kommunikation
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