Einsatz von Elektromotoren bedingt den Erwerb einer E-Plakette
brilon-totallokal: Ruhrverband: Seit Beginn des meteorologischen Sommeranfangs zieht es auch in diesem Jahr zahlreiche Wassersportfans an die Talsperren und Stauseen des Ruhrverbands. Ob Rudern, Kanufahren oder StandUp-Paddling – mittlerweile werden verschiedenste Wassersportarten auf den Gewässern ausgeübt. Seit
2011 ist das Befahren mit gewässerverträglichen Elektromotoren an einigen Talsperren und Stauseen erlaubt.
Der Ruhrverband weist Wassersportlerinnen und Wassersportler darauf hin, dass alle elektrisch betriebenen Wasserfahrzeuge eine E-Plakette benötigen. Der Erwerb von Elektroplaketten gilt nicht nur, wenn der E-Antrieb an Booten eingesetzt wird, sondern ist z. B. auch für Stand-Up-Paddle-Boards mit eingebautem Elektromotor erforderlich. Boots- und Motorplaketten sind gut sichtbar am linken Bug von Booten, bei allen anderen
Wasserfahrzeugen sind die Bootsplaketten an gut sichtbarer, nicht demontierbarer Stelle, aufzukleben. Boots- und Motorplaketten sind für NutzerInnen mit gemieteten Bootsliegeplätzen an Steganlagen über die Vereinsvorstände/Bootsvermietungsbetriebe zu beziehen. Für alle übrigen NutzerInnen sind die Boots- und
Motorplaketten an den in den Freizeitkarten verzeichneten Ausgabestellen sowie online unter www.angelnim-sauerland.de erhältlich.
Damit die Talsperren ihre eigentlichen wasserwirtschaftlichen Aufgaben erfüllen können, müssen Verschmutzungen sowie sonstige Belastungen vermieden werden. Daher sind die folgenden Bestimmungen einzuhalten:
- Der Einsatz von Elektromotoren ist an der Verse-, Fürwigge- und Ennepetalsperre, aus denen
Trinkwasser gewonnen wird, sowie an der Listertalsperre tabu. - Im Zulaufbereich der Möhne in die Möhnetalsperre hat sich ein besonderer Flachwasserbereich als
Rast- und Brutgebiet für Wasservögel entwickelt – hier ist neben dem Windsurfen auch jede sonstige
Nutzung des Bereichs durch Boote und andere Wasserfahrzeuge untersagt. Der Bereich ist durch
Bojen gekennzeichnet.
Die Freizeitordnung wird regelmäßig aktualisiert. Die aktuelle Fassung steht unter
https://ruhrverband.de/fileadmin/pdf/sport_und_freizeit/Freizeitordnung.pdf zum Download bereit. Die
Missachtung der Bestimmungen kann bei Feststellung zu empfindlichen Bearbeitungsentgelten führen.
Hintergrundinformationen:
Die rechtliche Grundlage für die Freizeitnutzung der Ruhrverbandstalsperren bilden die
Gemeingebrauchsverordnung der Bezirksregierung Arnsberg sowie die ergänzende Freizeitordnung des
Ruhrverbands. Die Verordnungen haben das Ziel, eine möglichst umfangreiche gewässerverträgliche
Freizeitnutzung mit den übrigen wasserwirtschaftlichen Aufgaben der Talsperren in Einklang zu bringen.
Fotocredits: Ruhrverband
Quelle: Ruhrverband