Dirk B. kommt über einen Lohnkostenzuschuss in Festanstellung bei Taxi Dora
brilon-totallokal: Hochsauerlandkreis: Dirk B. kommt über einen Lohnkostenzuschuss nach dem Teilhabechancengesetz in Festanstellung bei Taxi Dora – Unterstützung vom Jobcenter Hochsauerlandkreis
Dirk B. kommt von seiner Tour als Busfahrer zurück. Er hat Förderschülerinnen und -schüler im sogenannten „Schülerspezialverkehr“ im Hochsauerlandkreis befördert. 300 Kilometer sind das oft. Dirk B. sieht zufrieden aus. Sehr zufrieden. Genau wie sein Gegenüber Daniel Drees. Er ist Geschäftsführer von Taxi Dora und wird Dirk B. demnächst einen festen Arbeitsplatz als Berufskraftfahrer in seinem Unternehmen, das es seit 55 Jahren gibt und er mit seinem Bruder in dritter Generation führt, anbieten: „Wir haben Herrn B. in den vergangenen zwei Jahren hier als zuverlässigen Mitarbeiter schätzen gelernt. Er hat eine professionelle Arbeitsauffassung, zudem passt er im Umgang mit Menschen in unsere Welt“, lobt Daniel Drees den 44-jährigen aus dem Hochsauerlandkreis.
Dirk B. selbst hat sich aus der Langzeitarbeitslosigkeit wieder in ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis zurück gekämpft: „Ich habe die Chance genutzt und bin wieder am Lenker.“
Dabei sah es einige Zeit nicht so aus. Zunächst nutzte er seinen Grundwehrdienst, um den Lkw-Führerschein zu erwerben und fand auch eine Anstellung als Berufskraftfahrer. Er erwirbt auch die Berechtigung, Busse zu fahren und dementsprechend Personen zu befördern. 13 Jahre lang ist er im Sauerland im Linien- und Schülerverkehr tätig, doch dann wird er gesundheitlich ausgebremst: „Hüfte und Knie, da konnte mir auch mein damaliger Arbeitgeber kein zugeschnittenes Angebot machen“, sagt er.
Zwar absolviert Dirk B. erfolgreich eine von der Bundesagentur für Arbeit geförderte Umschulung zum Tourismuskaufmann, doch zur dauerhaften Beschäftigung in einem Reisebüro führt dies nicht. Die Überlegung, sich selbständig zu machen, verwirft er wieder. Die Gesamtsituation belastet ihn zusehends. „Ich war drei Jahre außer Gefecht. Trotzdem habe ich mich nicht aufgegeben.“
Sein Rezept: „Man muss nur wollen“ geht auf: Mit viel „Schweiß und Ausdauer“ und nach erfolgreich überstandenen medizinischen Eingriffen nimmt Dirk B. an Weiterbildungen teil, die seinen Status als Busfahrer erhalten.
Unterstützt, unter anderem bei Bewerbungen auf entsprechende Stellenangebote, wird er hierbei vom Jobcenter Hochsauerlandkreis. „Das zum 01. Januar 2019 in Kraft getretene Teilhabechancengesetz hat den Schub gebracht, weil es Menschen, die bereits länger arbeitslos sind, wieder Perspektiven auf dem Arbeitsmarkt gibt – indem sie intensiv betreut, individuell beraten und wirksam gefördert werden“, sagt Sigrid Nelischer, Mitarbeiterin und zugleich Job-Coach im Jobcenter Hochsauerlandkreis.
Ihre Kontakte und die des Firmeninhabers zum Arbeitgeberservice des Jobcenters Sundern tragen schlussendlich dazu bei, dass im August 2020 eine Arbeitserprobung bei der Taxi-Zentrale DORA in Arnsberg-Bergheim erfolgreich gestartet werden kann. DORA-Chef Daniel Drees findet das Programm, mit dem bislang im Hochsauerlandkreis 51 sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze geschaffen werden konnten, richtig gut: „Es ist der Förderzeitraum von bis zu zwei Jahren, eine Win-win-Situation für beide Seiten. Als Arbeitgeber sehen wir den Beschäftigten über einen längeren Zeitraum, und der Arbeitnehmer hat eine längere Perspektive“, sagt Drees.
„Uns hat Dirk. B. überzeugt. Gleichzeitig hat uns das Förderprogramm überzeugt. Ich würde diesen Weg nochmals gehen“, sagt der junge Traditionsunternehmer. Dass er einen Menschen wieder ins Erwerbsleben geführt hat, weiß er, bleibt aber bescheiden. Sauerländer. Demnächst wird Dirk. B. den unbefristeten Arbeitsvertrag unterschreiben und ist glücklich regelmäßig einer adäquaten Beschäftigung nachgehen zu können.
Zum Hintergrund:
Bei der „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ erhalten Arbeitgeber unter bestimmten Voraussetzungen Lohnkostenzuschüsse für den Förderzeitraum von maximal zwei Jahren. Im ersten Jahr beträgt die Förderung 75 Prozent des regelmäßig gezahlten Lohns und im zweiten Jahr 50 Prozent.
Im Fall der „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ läuft die Förderung über maximal fünf Jahre und gewährt Arbeitgebern unter klar definierten Voraussetzungen zu Beginn einen Lohnkostenzuschuss von 100 Prozent.
Weitere Informationen erteilt der Arbeitgeberservice des jeweils zuständigen Jobcenters.
Bild: „Flexibilität muss man mitbringen“: Dirk B., oben am Lenker des Busses, erhält Instruktionen von seinem Chef Daniel Drees (Taxi-Zentrale DORA). Er ist wieder im Vollerwerbsleben angekommen. Geholfen hat eine Förderung nach dem Teilhabechancengesetz.
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Quelle: Pressestelle Hochsauerlandkreis