Prüfung der Standfestigkeit der Grabsteine bzw. Grabmale auf den städt. Friedhöfen der Stadt Brilon

 

Diese Grabsteinprüfung ist laut Unfallverhütungsvorschrift vorgeschrieben

 

brilon-totallokal: Brilon: Zur Erhaltung der Verkehrssicherung auf den städtischen Friedhöfen werden alljährlich die Grabsteine auf ihre Standfestigkeit überprüft.

 

Diese Grabsteinprüfung ist nach den Unfallverhütungsvorschriften 4.7 der Gartenbau- Berufsgenossenschaft und der Dienstanweisung der Stadt Brilon zur Kontrolle der Verkehrssicherheit auf den kommunalen Friedhöfen Brilon vorgeschrieben. Der Stadt Brilon als Friedhofsträger obliegt die Verkehrssicherungspflicht auf den Friedhöfen. Sie muss deshalb diese Prüfung, um schwere Unfälle durch umstürzende Grabsteine bzw. Grabmale zu vermeiden, durchführen.

 

Da diese Prüfung von Seiten der Grabnutzungsberechtigten teilweise skeptisch bewertet sein könnte, kann jeder Grabnutzungsberechtigte an der Prüfung teilnehmen.

 

Die städt. Mitarbeiter werden an den nachfolgend genannten Tagen an den Grabsteinen bzw. Gräbern die Prüfung der Standfestigkeit durchführen:

 

Altenbüren 05.07.2022 – 14.00 Uhr

Scharfenberg 05.07.2022 – 15.00 Uhr

Wülfte 05.07.2022 – 16.00 Uhr

Gudenhagen/Petersborn 06.07.2022 – 14.00 Uhr

Rösenbeck 06.07.2022 – 15.00 Uhr

Messinghausen 07.07.2022 – 14.00 Uhr

Hoppecke 07.07.2022 – 15.00 Uhr

Nehden 07.07.2022 – 16.00 Uhr

 

Die jeweils angesetzten Prüfzeiten können um ca. 20 Min. variieren.

 

Grabsteine, bei denen Gefahr im Verzug festgestellt wird, werden aus Gründen der Verkehrssicherheit umgelegt. Die Grabnutzungsberechtigten von Grabsteinen, an denen Mängel festgestellt werden, werden von der Stadtverwaltung schriftlich benachrichtigt.

 

Nach einer angemessenen Frist findet eine Nachkontrolle bei den beanstandeten Grabsteinen bzw. Grabmalen statt.

 

Quelle: Team Öffentlichkeitsarbeit der Stadt Brilon

Bild: Ulrich Trommer, Brilon-Totallokal.de

 

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