Zahlungen per PayPal im Serviceportal möglich| Parkkralle und Ventilwächter zukünftig im Einsatz Winterberg.
Die Weichen sind gestellt: Gemeinsam hat die Stadtkasse Winterberg in den vergangenen Jahren die Möglichkeit des elektronischen Zahlens im Serviceportal der Stadt Winterberg konsequent ausgebaut. Giropay, Online-Lastschrift und seit Frühjahr 2022 auch PayPal. „Mit der neuen Bezahlmöglichkeiten per PayPal können die Bürgerinnen und Bürger im Serviceportal mit einem System bezahlen, das sie aus dem Online-Shopping bereits bestens kennen. Die ersten Monate haben gezeigt, dass sehr viele Leistungen hiermit bezahlt werden“, so Kämmerer Bastian Östreich.
Die Stadt Winterberg arbeitet intensiv daran, noch digitaler und somit auch bürgerfreundlicher zu werden. Im Serviceportal der Stadt Winterberg, das über die Internetseite www.rathaus-winterberg.de oder unter https://portal.citkomm.de/winterberg/ erreichbar ist, stehen über 40 Services rund um die Uhr zur Verfügung.
Die Bürger der Stadt Winterberg, aber auch die heimischen Unternehmen können hierüber einfach und bequem von zu Hause aus am PC oder mobil auf dem Smartphone von unterwegs aus den digitalen Service in Anspruch nehmen. So ist es beispielsweise möglich, Urkunden aus dem Geburten-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- und Sterberegister zu beantragen und die Gebühren – dank Bezahlfunktion – gleich zu entrichten. Auch kann die Abfuhr von Sperrmüll oder Elektroschrott elektronisch beantragt und bezahlt werden. Als Vermieter bzw. Wohnungsgeber kann die sogenannte Wohnungsgeberbestätigung elektronisch an die Meldebehörde übermittelt werden oder es besteht die Möglichkeit der Gewerbeab-, Gewerbeum- und Gewerbeanmeldung.
Neben eigenen Dienstleistungen der Stadt Winterberg steht auch eine Vielzahl an Online-Dienstleistungen anderer Behörden zur Verfügung, die übersichtlich an zentraler Stelle zum Abruf bereitgehalten werden. Alle digitalen Angebote sind in Kategorien unterteilt, um die Suche nach einem speziellen Service zu erleichtern. Bei einigen Angeboten, ist aufgrund rechtlicher Vorgaben eine Unterschrift weiterhin erforderlich, so dass in diesen Fällen ein Ausdruck des Formulars auch künftig erforderlich ist. Das Service-Angebot wird stetig erweitert werden, um den Bürgern die Kommunikation mit der Verwaltung noch komfortabler zu gestalten.
Stadtkasse treibt offenen Forderungen jetzt auch mit Parkkralle und Ventilwächter ein Die allermeisten Bürger kommen ihren Zahlungsverpflichtungen nach und bezahlen Steuern, Gebühren, Beiträge und Entgelte pünktlich. Es gibt aber auch immer mal wieder Forderungen, die nicht beglichen werden. Die Stadtkasse treibt dann mehr oder weniger mühselig die offenen Forderungen ein. Im Falle einer nicht geleisteten Zahlung, wird mit dem Versenden einer Mahnung an die noch offene Forderung erinnert. Sollte auch auf eine zweite Zahlungsaufforderung nicht reagiert werden, können Vollstreckungsmaßnahmen wie z.B. Lohnpfändung oder der Besuch des Vollstreckungsbediensteten der Stadt erfolgen.
Bei hartnäckigen Zahlungsunwilligen setzt die Stadt Winterberg jetzt auch Parkkralle und Ventilwächter ein. „Wenn die Zahlung zukünftig trotz aller Bemühungen und Maßnahmen ausbleibt, kann es sein, dass ein zahlungsunwilliger Schuldner sein Auto mit einer Parkkralle oder ei-nem Ventilwächter blockiert und mit entsprechenden Hinweisen von uns versehen vorfindet. Beispiele anderer Kommunen haben gezeigt, dass die offenen Forderungen durch diese Maßnahmen zügig beglichen werden oder zumindest eine Zahlungsvereinbarung getroffen wird. Diesen Effekt erhoffen wir uns auch“, so Jan Niklas Krallmann, Stadtkasse.
Der Schuldner hat dann die Möglichkeit, innerhalb einer festgesetzten Frist die Schulden zu begleichen. oder eine Vereinbarung mit der Stadtkasse zu treffen. Zahlt der Schuldner dann auch nach weiterer Anhörung und Zahlungsaufforderung nicht, erfolgt die Verwertung des Fahrzeuges durch Versteigerung in einer Zollauktion. Dieses Verfahren steht allerdings erst am Ende eines aufwendigen Verfahrens, sollte eine Forderung trotz allem nicht beglichen werden.