Für mehr Sicherheit in dunkler Jahreszeit: Deutsche Umwelthilfe fordert Tempo 30 in deutschen Städten und Gemeinden

Für mehr Sicherheit in dunkler Jahreszeit: Deutsche Umwelthilfe fordert Tempo 30 in deutschen Städten und Gemeinden – und ruft zu „Tempo 30 selber machen“ auf
  • Beginn dunkler Jahreszeit erhöht Unfallrisiko: Tempo 30 ist kostengünstige Maßnahme für mehr Sicherheit im Straßenverkehr, weniger Lärm und bessere Luft
  • DUH fordert Bundesverkehrsminister Wissing auf, in der Straßenverkehrsordnung Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit für die Stadt festzuschreiben
  • Kommunen sollen nicht länger abwarten, sondern müssen schon jetzt tätig werden und über Lärmaktionsplanung Tempo 30 umsetzen
  • Dort, wo Städte und Kommunen untätig bleiben, können Bürgerinnen und Bürger Tempo 30 für den Wohnort formal beantragen. Bis zum positiven Bescheid können „Tempo 30“-Schilder mit dem Zusatz „freiwillig“ heruntergeladen oder bestellt werden https://www.duh.de/unter30/

Anlässlich der Zeitumstellung am kommenden Sonntag und dem Beginn der dunklen Jahreszeit fordert die Deutsche Umwelthilfe (DUH) mehr Tempo 30 in deutschen Städten und Gemeinden. Durch die Einführung eines Tempolimits würden Bürgerinnen und Bürger, die zu Fuß oder mit dem Rad unterwegs sind, im Dunkeln sicherer von A nach B gelangen. Bereits seit einigen Monaten füllen sich die Straßen wieder mit mehr Pkw und auch das Unfallrisiko steigt – anders als zu Beginn der Corona-Pandemie. So ist die Zahl der Verkehrstoten in Deutschland erschreckend angestiegen: im ersten Halbjahr 2022 im Vergleich zum Vorjahr um 12 Prozent.

Der Umwelt- und Verbraucherschutzverband fordert deshalb Städte und Gemeinden auf, bereits vor der überfälligen Anpassung der Straßenverkehrsordnung durch die Bundesregierung aktiv zu werden.

Wie das über den Hebel der Lärmaktionsplanung möglich ist, hat die DUH unter anderem mit Rechtsgutachten gezeigt. Bürgerinnen und Bürger können außerdem dem Aufruf des Verbands folgen und „Tempo 30 selber machen“, indem sie unter www.duh.de/unter30/ mit wenigen Klicks einen Antrag auf Tempo 30 für die eigene Wohnstraße beantragen. Bis zum positiven Entscheid über den Antrag können „Tempo 30 Schilder“ mit dem Zusatz „freiwillig“ bestellt oder zum Selbstausdruck heruntergeladen werden.

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Tempo 30 rettet gerade auch in der dunklen Jahreszeit Leben! Es ist die zentrale Maßnahme für mehr Sicherheit im Straßenverkehr in unseren Städten. Brüssel hat es vorgemacht und konnte so die Zahl der tödlichen Unfälle halbieren. Zufußgehen und Fahrradfahren sind nicht nur die kostengünstigsten sondern auch klimafreundlichsten Mobilitätsformen. Gerade die Menschen, die sich so bewegen, müssen wir endlich besser schützen.

Bei einem Zusammenstoß eines Autos mit einer zu Fuß gehenden Person ist der Aufprall bei Tempo 50 fast drei Mal so stark wie bei Tempo 30, die Unfallfolgen umso gravierender.

Deshalb muss Verkehrsminister Wissing endlich aktiv werden und die längst überfälligen Anpassungen der Straßenverkehrsordnung vornehmen. Und gleichzeitig dürfen Kommunen und Bürgerinnen und Bürger nicht darauf warten, sondern müssen alle Optionen nutzen, die es jetzt schon gibt. Deshalb rufe ich Städte zu weitreichenden Tempo-30-Anordnungen auf und die Menschen, Tempo 30 selber zu machen mit unserer ‚unter 30‘-Aktion.“

Die Reduzierung der innerstädtischen Regelgeschwindigkeit auf 30 km/h ist kurzfristig und kostengünstig umsetzbar und sorgt nachweislich für weniger Verkehrstote und Verletzte, bessere Luft, weniger Lärm und so auch für mehr Umweltschutz. Ein Rechtsgutachten der DUH hat belegt, dass Kommunen durch die europäische Regelung zur Lärmaktionsplanung großen Handlungsspielraum haben, um weitreichend Tempo 30 umzusetzen: Städte wie Eislingen, Ravensburg und zuletzt Leipzig sind Vorreiter und machen Gebrauch von dieser Möglichkeit.

Hintergrund:

Die Lärmaktionsplanung ist ein Instrument der EU-Umgebungslärmrichtlinie zum Schutz vor gesundheitsschädlichem Lärm. Behörden sind auf Grundlage von Lärmkarten, die die Belastung der Bevölkerung durch Umgebungslärm darstellen, dazu verpflichtet, Lärmaktionspläne mit konkreten Minderungsvorhaben zu erstellen. Im Sommer 2024 müssen diese fertiggestellt sein. Die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen, dass die Lärmaktionspläne oft keine ausreichenden Maßnahmen zur Reduktion der Lärmbelastung enthalten oder diese nicht umfassend umgesetzt werden.

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Quelle: Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
Original-Content von: Deutsche Umwelthilfe e.V., übermittelt durch news aktuell

Fotocredit: AdobeStock 430064956

 

 

 

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