Dirk Wiese informiert – gesetzliche Neuregelungen 2023

Dirk Wiese informiert – gesetzliche Neuregelungen 2023

Ein Jahr ist die Ampelkoalition unter Führung von Bundeskanzler Olaf Scholz nun im Amt und musste vor allem auf die massiven Auswirkungen des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine, wie Energiekrise und steigende Inflation, reagieren. Daher treten 2023 viele Neuerungen in Kraft, die Erleichterungen in der derzeitigen Situation bringen und die Bürgerinnen und Bürger entlasten. Außerdem konnte die Koalition schon einige geplante Gesetzesänderungen umsetzen, die ab dem Jahr 2023 gelten.

„Wir haben im letzten Jahr viel geschafft, das wir als SPD schon lange umsetzen wollten“.

Ganz vorne steht dabei sicherlich das Bürgergeld, mit dem wir Hartz IV endlich hinter uns lassen und den Weg zu einem modernen Sozialstaat ebnen. Außerdem entlasten wir die Bürgerinnen und Bürger mit den Energiepreisbremsen und der Wohngeldreform. Darüber hinaus freue ich mich sehr, dass das Chancen-Aufenthaltsgesetz in Kraft tritt, mit dem wir mehr Menschen, die bereits lange hier bei uns im Land leben, das Bleiberecht in Deutschland ermöglichen und so mehr Menschen rechtssicher in unseren Arbeitsmarkt holen und integrieren können. „Das ist der erste Schritt zu einem modernen Einwanderungsland!“, so Dirk Wiese zu den gesetzlichen Neuregelungen für das Jahr 2023.

Neben der Einführung des Bürgergelds gilt ab Januar die Erhöhung des Kindergelds auf 250 Euro für jedes Kind pro Monat sowie des Kinderzuschlags auf ebenso 250 Euro.

27. 12. 22 regeln

Für Arbeitnehmer steigt die Verdinestgrenze von Midijobs auf 2000 Euro, für Minijobs wurde diese Grenze bereits im Oktober auf 520 Euro angehoben. Zudem wird Home-Office mit der erhöhten Home-Office-Pauschale attraktiver. Ab Januar können Steuerpflichtige künftig sechs anstatt fünf Euro pro Tag geltend machen und die jährliche Begrenzung wird auf 1260 Euro angehoben. Ein separates Arbeitszimmer ist künftig nicht mehr notwendig. Mit dem Abbau der kalten Progression wird der Einkommenssteuertarif um 7,2 % gesenkt, damit es wegen Lohn- und Gehaltserhöhungen, die lediglich den Kaufkraftverlust ausgleichen, nicht zu einer höheren Steuerbelastung kommt. Dazu wird die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab 2023 Geschichte. In Zukunft werden Arbeitgeber direkt von der Krankenkasse über die Arbeitsunfähigkeit ihrer Mitarbeiter informiert. Trotzdem sind Arbeitnehmer weiter dazu verpflichtet, dem Arbeitgeber ihre Arbeitsunfähigkeit unverzüglich zu melden.

Für Auszubildende gilt ab Januar eine neue Mindestausbildungsvergütung von 620 Euro, was einem Plus von 35 Euro monatlich entspricht. Zur Unterstützung von Eltern, die ihre Kinder in der Ausbildung finanziell unterstützen gilt ebenso ein höherer Ausbildungsfreibetrag von 1200 Euro.

Rentnerinnen und Rentner können künftig bei vorzeitiger Rente ab 63 Jahren und mit mindestens 35 Beitragsjahren unbegrenzt hinzuverdienen.

Außerdem sind Rentenversicherungsbeiträge ab 2023 vollständig von der Steuer absetzbar. Für unterstützungsbedürftige Menschen gibt es Neuerungen im Betreuungsrecht. Mit der Reform des Betreuung- und Vormundschaftsrechts soll die Selbstbestimmung und Autonomie dieser Menschen gestärkt und die Qualität der Betreuung verbessert werden. Betreuer haben so zum Beispiel jetzt mehr Zeit, ihre Sachkunde nachzuweisen.

Alleinerziehende haben in Zukunft Anspruch auf einen höheren Entlastungsbetrag von 4260 Euro, der mit jedem weiteren Kind steigt.

Daneben steigen allgemein der Grund- und Kinderfreibetrag. Dabei erhöht sich der Grundfreibetrag auf 10908 Euro und der Kinderfreibetrag auf 8952 Euro, die als Teile des Einkommens steuerfrei sind.

27. 12. 22 regeln

Mieterinnen und Mieter werden mit dem „Wohngeld Plus“ entlastet, wodurch fast zwei Millionen Haushalte mehr davon profitieren und die Leistung von durchschnittlich rund 190 Euro auf 370 Euro pro Monat steigt. Außerdem wird der CO2-Preis künftig zwischen Mieter und Vermieter aufgeteilt, sodass sich Vermieter stärker an den CO2 relevanten Heizkosten beteiligen müssen. Ebenso entlastet die Regierung alle Bürgerinnen und Bürger mit den Energiepreisbremse, die zwar erst ab März 2023 gelten, aber rückwirkend ab Januar wirken. Für 80% des Vorjahresverbrauchs wird ein Gaspreis von 12 Cent pro Kilowattstunde garantiert, bei Strom sind es 40 Cent und bei Fernwärme 9,5 Cent. Daneben gelten auch Entlastungen für Heizöl und Pellets.

Im Bereich der erneuerbaren Energien entfällt ab 2023 die Mehrwertsteuer für den Kauf und die Installation kleinerer Photovoltaikanlagen mit einer maximalen Leistung von 30 Kilowatt-Peak. Rückwirkend ab Januar 2022 sind zudem Einkünfte aus kleineren Photovoltaikanlagen steuerfrei. Mit einer höheren Tabaksteuer werden zudem Zigaretten, Zigarillos und Tabak teurer, durchschnittlich 18 Cent mehr für Packungen mit 20 Zigaretten. Steuerlich wird der reduzierte Umsatzsteuersatz auf 7% in der Gastronomie auf Speisen bis Ende 2023 verlängert. In der Gastronomie gilt zudem ab Januar eine Mehrwegpflicht für To-go-Essen. Das bedeutet eine Pflicht zum Angebot von Mehrwegverpackungen, die nicht teurer sein dürfen als Einwegverpackungen.

27. 12. 22 regeln

Weitere Neuerungen sind neben dem oben schon genannten Chancen-Aufenthaltsgesetz das Lieferkettengesetz, mit dem Firmen mit über 3000 Angestellten verpflichtet sind, auf Missstände beim Einkaufe von Waren aus dem Ausland zu reagieren. Außerdem wird der Sparer-Pauschbetrag auf 1000 Euro pro Jahr für Alleinstehende und 2000 Euro pro Jahr für Ehe- und Lebenspartner erhöht. Zuletzt wird das Bundesgesetzblatt nun digital frei zugänglich veröffentlicht und so werden Gesetze künftig im Normalfall nur noch digital verkündet.

Quelle: Hendrik Bünner / Dirk Wiese, MdB
Fotocredit: Marco Urban / AdobeStock 404801071
Teilen Sie diesen Bericht mit Ihren Freunden