Sicher im Sattel – auch im Winter: Radfahrerinnen und -fahrer sollten jedoch im Winter besondere Vorsicht walten lassen

Das Fahrrad wird immer beliebter – ob als umweltfreundliches und günstiges Verkehrsmittel, zur Gestaltung der Freizeit oder zur Stärkung der Gesundheit.

Jedoch sollten Radfahrerinnen und -fahrer im Winter besondere Vorsicht walten lassen, empfiehlt die Württembergische Versicherung.

Eine glatte oder nasse Straße, schlechte Lichtverhältnisse, kurz abgelenkt gewesen, und schon ist es passiert: ein Unfall mit dem Fahrrad. Um in diesem Fall optimal abgesichert zu sein, empfiehlt die Württembergische Versicherung den Abschluss einer Unfallversicherung. Denn über die gesetzliche Unfallversicherung besteht beispielsweise bei Freizeitunfällen kein Versicherungsschutz. Die private Unfallversicherung sichert die wirtschaftlichen Folgen eines Unfalls ab und gilt weltweit und rund um die Uhr.
Gut sichtbar und reflektierend kleiden
Damit es gar nicht erst so weit kommt, sollten Radlerinnen und Radler ein paar Dinge beachten. So mag ein dunkles Outfit zwar cool aussehen, früh am Morgen oder in abendlicher Dämmerung sind Fahrradfahrerinnen und -fahrer so aber nur schlecht zu sehen und damit gefährdet. Besser eignet sich helle Kleidung mit reflektierender Oberfläche oder das Tragen einer Warnweste über der Kleidung. Daneben sollte auch das Fahrrad selbst mit einer gut sichtbaren Beleuchtung ausgestattet sein.
Gesetzlich vorgeschrieben sind ein weißer Frontscheinwerfer und ein rotes Rücklicht. Diese können fest installiert per Dynamo oder als Anstecklichter mit Batterie betrieben werden. Außerdem muss das Rad mit sogenannter passiver Beleuchtung ausgestattet sein. Konkret geht es hier um Reflektoren vorne und hinten am Rad. Beide dürfen in die jeweiligen Lichter integriert sein. An die Pedale gehören nach vorn und hinten wirkende gelbe Reflektoren, und auch die Räder brauchen eine zur Seite abstrahlende Beleuchtung. Die klassische Variante sind dabei die „Katzenaugen“. In jedes Rad werden hierbei zwei gelbe Reflektoren in einem Winkel von 180 Grad angeordnet. Sind es mehr, dann müssen sie gleichmäßig in den Speichen verteilt werden.
Reflektierende Kleidung und Helme sowie zusätzliche Stirnlampen sind erlaubt, müssen aber, wie auch die anderen Beleuchtungen, so eingestellt sein, dass sie andere Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer nicht stören.
Die Beleuchtung muss auf einer Höhe von 40 bis 120 Zentimetern, gemessen vom Boden, angebracht werden. Außerdem empfiehlt sich das Tragen eines Helmes – zwar gibt es hierzu keine Pflicht, aber für den Fall der Fälle hilft er, den Kopf optimal zu schützen.
Eine Haftpflichtversicherung spart bares Geld
Kommt es dennoch zu einem selbstverschuldeten Unfall, bei dem eine weitere Person oder deren Eigentum zu Schaden kommt, kann das schnell hohe Beträge kosten. Um einen eventuellen Schadenersatz nicht aus der eigenen Tasche begleichen zu müssen, ist eine private Haftpflichtversicherung sinnvoll. Diese Police greift beispielsweise, wenn eine Radlerin oder ein Radler eine andere Verkehrsteilnehmerin oder einen anderen Verkehrsteilnehmer schädigt.
Quelle: Katja Bäcker-Wittke, Wüstenrot / Württembergische AG, KK Externe Kommunikation
Fotocredit: AdobeStock 300416357
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