Olsberg – HochsauerlandEnergie: Umsetzung der Energiepreisbremsen erst im März – bis dahin keine Abschlagszahlung!

Olsberg – Bestwig: Umsetzung der Energiepreisbremsen erst im März – bis dahin keine Abschlagszahlung!

Meschede/Olsberg/Bestwig. Die technische Umsetzung der gesetzlichen Gas- und Strompreisbremse ist für Energieversorger eine große Herausforderung – auch für das heimische Kommunalunternehmen HochsauerlandEnergie GmbH (HE). Weil der IT- Dienstleister der HE für die Implementierung seiner IT-Lösung in die bestehende Software noch Zeit braucht, wird die HE ihre Kundinnen und Kunden voraussichtlich erst Mitte März per Brief über ihre persönlichen Erstattungen durch die staatlichen Energiepreisbremsen informieren können. Besonders wichtig: Ein Nachteil entsteht den Verbraucherinnen und Verbrauchern dabei nicht. „Bis zur Umsetzung der Preisbremsen werden wir den eigentlich am 1. März fälligen Abschlag für Strom und Gas von unseren Kundinnen und Kunden nicht abbuchen, sondern voraussichtlich erst zum 1. April“, kündigt HE- Vertriebsleiter Steffen Klauke an.

Hintergrund: Nach den rechtlichen Vorgaben sollen die Gas- und Strompreisbremse ab März 2023 rückwirkend umgesetzt werden. Kundinnen und Kunden von Energieversorgungsunternehmen sollen per Brief über ihre individuellen Erstattungen für die Monate Januar und Februar informiert werden und einen neuen Zahlungsplan mit entsprechend reduzierten Abschlagszahlungen erhalten.

Allerdings: Die Energiepreisbremsengesetze sind sehr komplex, die IT-Umsetzung für die Versorger und ihre IT-Dienstleister entsprechend herausfordernd. Die Übertragung der Preisbremsen auf die verschiedenen Tarife und Vertragsarten, die Berücksichtigung von Sonderfällen wie Umzügen, Kündigungen oder Neukundenaufnahmen sowie die zudem unterschiedlichen Regelungen für Strom und Gas führen zu einem überaus großen Programmierungsaufwand im bestehenden Softwaresystem.

Deshalb hatte der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BdEW), dem auch die HE angehört, die Politik schon seit längerem darauf hingewiesen, dass zwei Monate für die Umsetzung der Entlastungen sehr knapp bemessen sind. Um die Preisbremsen mit der nötigen Sorgfalt umzusetzen, braucht es Zeit, die rechtlichen Anforderungen genau zu prüfen, technische Prozesse zu installieren, Probeläufe durchzuführen und auch noch Gelegenheit zu haben, aufgetretene Fehler zu korrigieren.

Dennoch ist dem heimischen Kommunalunternehmen HE an einer fairen und sicheren Lösung für die Kundinnen und Kunden gelegen. Deshalb werde es am 1. März 2023 keine Abbuchung der monatlichen Abschlagszahlungen geben, so Vertriebsleiter Steffen Klauke. Voraussichtlich Mitte März erhalten die Kundinnen und Kunden ihre individuellen Schreiben mit den reduzierten Abschlagszahlungen, ihren neuen Zahlungsplänen und den Erstattungen für die ersten beiden Monate des Jahres. Diese Erstattungen werden dann mit der nächsten Abschlagszahlung verrechnet. „Selbstverständlich werden alle Kundinnen und Kunden ihre Entlastung erhalten“, betont HE-Geschäftsführer Christoph Rosenau. Bis zur technischen Umsetzung setze das heimische Kommunalunternehmen deshalb auf eine pragmatische Lösung, die keine weiteren Belastungen für die Kundinnen und Kunden mit sich bringen wird – einen Weg, den auch zahlreiche andere Energieversorgungsunternehmen gehen. Grundsätzlich sei es ein absolutes Novum, dass die Bundesregierung einer Branche Aufgaben überträgt, die eigentlich zum klassischen Kernbereich des Staates gehören.

Weitere Informationen zur Strom- und Gaspreisbremse finden Interessierte unter www.hochsauerlandenergie.de auch online.

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Quelle: i. A. Jörg Fröhling, Presse und Öffentlichkeitsarbeit der Stadt Olsberg /Bestwig/Meschede
Fotocredit: AdobeStock 547991022

 

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