SoVD-Vorstandsvorsitzende Michaela Engelmeier: „Das sogenannte Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz verdient den Namen nicht und ist eine Schwächung des Bundesgesundheitsministers.“
Demografischer Wandel und Kostenexplosion: Dass bei der Pflege in Deutschland dringend etwas passieren muss, ist seit Jahren allen klar. Abhilfe sollte das nun von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach vorgelegte Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz bringen. Aber auch auf den zweiten, genaueren Blick entpuppt es sich für die SoVD-Vorstandsvorsitzende Michaela Engelmeier als bittere Enttäuschung. „Von ‚Unterstützung und Entlastung‘ kann kaum mehr die Rede sein. Nicht einmal bereits Vereinbartes aus dem Koalitionsvertrag findet sich in diesem Gesetz wieder. Man kann es auf die einfache Formel bringen: Das Gesetz bringt vor allem eine saftige Beitragssatzanhebung und vermeidet die nötigen, kostenentlastenden Maßnahmen aus Steuermitteln, wie sie auch längst von der Ampel vereinbart waren“, so Engelmeier.
Bedenklich findet die SoVD-Vorstandsvorsitzende die Selbstverpflichtung des Gesundheitsministeriums, dass eine zum 31. Mai 2024 vorzuweisende Empfehlung für eine stabile Finanzierung der Pflegeversicherung den Ministerinnen und Ministern für Finanzen, Wirtschaft, Soziales und Familie vorgelegt werden muss. „Das können wir nur als absolute Schwächung Karl Lauterbachs gegenüber Christian Lindner interpretieren und es gefährdet eine echte aber nötige Finanzreform in der Pflege“, so Michaela Engelmeier.
Das Gesetz ist vor allem aber für Rentnerinnen und Rentner ein Schlag ins Gesicht, ordnet die SoVD-Vorstandsvorsitzende ein. „Sie trifft die Beitragserhöhung besonders hart, denn sie müssen seit Jahren den vollen Beitragssatz zur Pflegeversicherung selbst tragen. Außerdem gehen sie bei der Beitragsentlastung für kinderreiche Versicherte leer aus, denn die sollen jetzt nur noch bis zum vollendeten 25. Lebensjahr der Kinder gelten. Das bringt das Fass zum überlaufen! Hier müssen auch die bereits erwachsenen Kinder bei den Beitragsabschlägen berücksichtigt werden. Darüber hinaus muss endlich auch für Rentnerinnen und Rentner in der sozialen Pflegeversicherung die Beitragsparität gelten.
Dazu ist es dringend notwendig, dass sich die Deutsche Rentenversicherung zur Hälfte an den Beitragszahlungen beteiligt, wie es in der gesetzlichen Krankenversicherung längst der Fall ist“, so Engelmeier.
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Quelle: Peter-Michael Zernechel, Pressesprecher (V.i.S.d.P.), SoVD-Bundesverband
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