Asylbewerber haben rechtlichen Anspruch auf ein sogenanntes Taschengeld – Ein alleinstehender Erwachsener erhält derzeit 182 Euro pro Monat.
Bald Kredit- und Bezahlkarten statt Bargeld-Auszahlung?
Osnabrück. Die Bar-Auszahlung von Taschengeld an Asylbewerber ist seit Jahren umstritten. Nun sollen in mehreren Teilen Deutschlands Alternativen zum Bargeld erprobt werden, berichtet die „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (NOZ). Demnach planen der Stadtstaat Hamburg, Niedersachsens Landeshauptstadt Hannover sowie Bayern entsprechende Pilotverfahren zur Einführung von Kredit- beziehungsweise Bezahlkarten als Bargeld-Alternative.
Das bayerische Innenministerium bestätigte der „NOZ“: „Die Einführung einer sogenannten ,Bezahlkarte‘ für Asylbewerber befindet sich im Vorbereitungsstadium.“ Es werde derzeit eine entsprechende Ausschreibung für ein neues Bezahlsystem vorbereitet. Dazu war zuvor im Freistaat bereits das Aufnahmegesetz geändert worden. Zur Begründung hieß es seinerzeit im Gesetzentwurf: „Um Schlepperkriminalität zu unterbinden und Pull-Effekte zu verhindern“, solle die Barauszahlung möglichst beendet werden.
Ein Sprecher der Finanzbehörde in Hamburg verwies indes auf Anfrage der „NOZ“ darauf, dass die Bargeld-Auszahlung mit hohem Verwaltungsaufwand verbunden sei. Zudem müssten die Empfänger am jeweiligen Zahltag persönlich bei einer Zahlstelle erscheinen. Mit einer „guthabenbasierten Kreditkarte“ könne das Verfahren vereinfacht werden. Die Hansestadt sucht derzeit per Ausschreibung einen Dienstleister für ein entsprechendes Pilotverfahren. Das Guthaben auf der Karte soll nicht überziehbar sein, zudem sollen beispielsweise Glücksspielanbieter gegebenenfalls blockierbar sein.
In Hannover könnte eine entsprechende Karte die Auszahlung des Taschengeldes in Form eines Schecks beziehungsweise sogenannter Verpflichtungsscheine ersetzen, die überwiegend Asylbewerber erhalten. Laut Stadtverwaltung betraf das im August 304 Personen in Hannover. „Im Rahmen des Pilotverfahrens soll ein Echt-Test mit einer kleineren Gruppe durchgeführt werden und die Akzeptanz und Funktionsfähigkeit getestet werden“, heißt es aus der Stadtverwaltung.
Asylbewerber haben rechtlichen Anspruch auf ein sogenanntes Taschengeld zur Deckung des „notwendigen persönlichen Bedarfs“. Die Höhe richtet sich nach Lebenssituation und Alter. Ein alleinstehender Erwachsener erhält derzeit 182 Euro pro Monat.
__________________
Quelle: Neue Osnabrücker Zeitung
Original-Content von: Neue Osnabrücker Zeitung, übermittelt durch news aktuell
Fotocredit: AdobeStock 555354578 / Brisystem