Geplante Maßnahmen zur Erleichterung der Wohneigentumsbildung setzen die richtigen Signale / Problematik zu hoher Baulandpreise
Die neue Wohneigentumsförderung: Das kommt …
„Der Baugipfel hat einen Hoffnungsschimmer gebracht.“ Der Verbandsdirektor der Landesbausparkassen (LBS), Axel Guthmann, sieht es positiv, dass die Ampelregierung der hohen Bedeutung des selbst genutzten Wohneigentums für die Wohnraumversorgung und für das Ziel eines klimaneutralen Gebäudebestandes mit ihrem am Montag vorgestellten Maßnahmenpaket in Ansätzen Rechnung trägt. Zwei von insgesamt 14 Punkten zur Belebung des Wohnungsbaus bringen auch für die selbstnutzenden Eigentümer konkrete Verbesserungen:
Aufwertung des Programms „Wohneigentum für Familien“ (WEF): Zwar rückt das für Familien reservierte Neubau-Förderprogramm nicht von den geforderten sehr hohen energetischen Standards ab, aber die Förderkredite werden deutlich aufgestockt, sie können dann bis zu 270.000 Euro betragen. Die Einkommensgrenzen werden ebenfalls spürbar heraufgesetzt. Familien mit einem Kind sind nun bis zu einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 90.000 Euro beim Ersterwerb von Wohneigentum förderberechtigt, mit jedem weiteren Kind steigt die Grenze um 10.000 Euro.
„Aus Sicht der Landesbausparkassen ist dies in der aktuellen Situation der richtige Schritt“, lautet das verhaltene Lob des Verbandsdirektors. Die schon ab Mitte Oktober greifende Aufwertung der Förderung könne einigen Familien dabei helfen, ihren Traum von den eigenen vier Wänden im schwierigen aktuellen Umfeld doch noch zu realisieren und zugleich jenen Teil des Neubaus stützen, der von den privaten Haushalten getragen wird und zuletzt extrem eingebrochenen war.
Förderung des Bestandserwerbs durch „Jung kauft Alt“: Die Bundesregierung will Familien die Wohneigentumsbildung künftig aber nicht nur durch die nachgebesserte Neubau-Förderung erleichtern, sondern auch den Erwerb bereits bestehender Immobilien unterstützen. So soll unter dem Titel „Jung kauft Alt“ ein weiteres Familien-Förderprogramm für den Kauf von sanierungsbedürftigen Bestandsgebäuden aufgelegt werden. Die Förderung wird an Sanierungsauflagen gekoppelt. „Auch wenn wir befürwortet hätten, die politischen Ziele Eigentumsbildung und Klimaschutz bei der Förderung zu trennen, können wir doch nachvollziehen, dass es aus Haushaltsgründen nicht anders möglich war“, so Guthmann. Was hier zähle, sei auch das Signal: „Das Land setzt weiter auf die eigenverantwortliche Versorgung mit Wohnraum und damit auch auf die hohe Motivation der selbstnutzenden Eigentümer, ihre Häuser und Wohnungen energetisch für die Zukunft zu rüsten.“ In der jährlichen LBS-Befragung zur Wohnungsmarktentwicklung berichteten beispielsweise fast 90 Prozent der LBS-Immobilienvermittler, dass die Neu-Eigentümer ihre fossile Heizung über kurz oder lang durch ein nachhaltiges Modell ersetzen wollten.
Unter dem Strich hält Guthmann die beschlossenen Fördermaßnahmen zur Überbrückung der kritischen Lage auf dem Wohnungsmarkt für sinnvoll, mahnt aber, dass die eigentlichen Probleme bestehen blieben. Was im Maßnahmenpaket fehle, sei der ausdrückliche Wille, den Engpassfaktor Bauland zu beseitigen: „Grundstücke der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben für den sozialen Wohnungsbau bereitzustellen? Das wird nicht reichen, um die generelle Problematik zu hoher Baulandpreise in den Griff zu bekommen“, kritisiert der LBS-Verbandsdirektor. „Auch Selbstnutzer brauchen Bauland.“
Der zweite große Kritikpunkt sind die weiterhin zwischen Bund und Ländern blockierten Erleichterungen bei der Grunderwerbsteuer, die dringend notwendig seien, um angehende Eigentümer beim Eigenkapital zu entlasten. „Ob es nun eine Reduzierung, ein gänzlicher Verzicht oder ein Freibetrag beim Ersterwerb von selbst genutztem Wohneigentum wird – die Lösungsansätze liegen auf dem Tisch. Sie müssen nur umgesetzt werden.“
Die neue Wohneigentumsförderung: Das kommt
Verbesserung des Neubau-Programms der KFW „Wohneigentum für Familien“ (WEF) ab dem 16. Oktober: Die Einkommensgrenzen der Förderung des klimafreundlichen Neubaus für Familien werden um 30.000 Euro erhöht: Förderberechtigte mit einem Kind dürfen nun ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von bis zu 90.000 Euro haben, mit jedem weiteren Kind steigt die Grenze um 10.000 Euro. Die Höchstbeträge für die stark zinsvergünstigten Förderkredite werden um 30.000 beziehungsweise 35.000 Euro erhöht. Sie liegen dann je nach Kinderzahl und vorliegender Zertifizierung mit dem „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude“ (QNG) zwischen 170.000 und 270.000 Euro. Mindestens erreicht werden müssen der Effizienzhausstandard 40 sowie die Treibhausgas-Anforderungen des QNG-Siegels.
Schaffung eines ebenfalls an Familien gerichteten Förderprogramms für den Bestandserwerb in den Jahren 2024 und 2025: Familien sollen künftig auch beim Kauf sanierungsbedürftiger Gebäude unterstützt werden. Die Förderung wird aber an Sanierungsauflagen geknüpft, die sich an den Bedingungen für die Sanierungsförderung orientieren. Zur weiteren Ausgestaltung ist noch nichts bekannt.
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Dr. Ivonn Kappel, Referat Presse, Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen
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