Erklärung des Bürgermeisters der Stadt Brilon zur Frage der Unterbringung und Versorgung überantworteter Flüchtlinge

Erklärung des Bürgermeisters der Stadt Brilon zur Frage der Unterbringung und Versorgung der der Stadt Brilon überantworteten Flüchtlinge

Der Zuzug von Flüchtlingen aus unterschiedlichen Herkunftsländern nach Deutschland und das Land Nordrhein-Westfalen bewegt sich inzwischen dauerhaft auf einem hohen Niveau mit der Folge, dass auch die Zuweisungen in die Städte und Gemeinden weiter zunehmen. Bis über den Asylantrag entschieden wird und ggf. eine Rückführung erfolgt, sind die den Städten und Gemeinden zugewiesenen geflüchteten Menschen dort unterzubringen und zu versorgen.

Aufgrund der entstehenden Raumknappheit in den Unterbringungseinrichtungen hat die Stadt Brilon am 9. Oktober im Rahmen einer Presseveröffentlichung unter dem Titel „Wohnraum gesucht“ dazu aufgerufen, mögliche Objekte zu melden, die ggf. für die Funktion als Übergangswohneinrichtung in Betracht kommen.

Einige Reaktionen auf diese Presseveröffentlichung, aber auch weitere Vorgänge im Kontext der Bewältigung dieser kommunalen Aufgabe nehme ich zum Anlass, einmal klarstellend einige Dinge öffentlich anzusprechen.

Ich halte es für völlig inakzeptabel, wenn Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unserer Stadtverwaltung, die mit den angesprochenen Aufgaben betraut sind, verbal angegangen und letztlich auch verantwortlich gemacht werden für die Situation, die inzwischen viele Kommunen an den Rand ihrer Möglichkeiten führt.

Eine Stadt oder Gemeinde ist im Rahmen der gesamtgesellschaftlichen Aufgabe „Asyl“ rein vollziehendes Organ und dazu verpflichtet umzusetzen, was auf höherer politischer Ebene entschieden und damit organisiert wird. Diese Aufgabe kann nur in einer Verantwortungsgemeinschaft von Bund, Ländern und Kommunen bewältigt werden. Dabei ist für alle Beteiligten unbestritten, dass Menschen, die vor Krieg, Verfolgung und Vertreibung fliehen, Schutz und Hilfe zu gewähren ist.

Die Fragen nach Regulierung der Einwanderung, dem Schutz der Außengrenzen, einer gerechten Verteilung, der Organisation und rechtlichen Umrahmung der Rückführung von Personen ohne Aufenthaltstitel u.a.m. sind der kommunalen Zuständigkeit entzogen, hier müssen lediglich die Konsequenzen der von Europa, Bund und Land gesetzten Rahmenbedingungen operativ umgesetzt werden. Die Münsteraner Erklärung des Städte- und Gemeindebundes NRW vom11. Mai 2023 gibt einen guten Überblick über die auf der kommunalen Ebene erkannten Handlungs- und Regelungsnotwendigkeiten, die zur dauerhaften Bewältigung dieser Herausforderung für erforderlich erachtet werden.

Wenn dort Belastungsgrenzen angesprochen werden, so ist hauptsächlich die Rede von Raumknappheit und Finanzierungsfragen. Ich möchte ergänzen, dass auch die mit der Aufgabe betrauten Kolleginnen und Kollegen tagtäglich in diesem schwierigen und konfliktbehafteten Feld einer sehr hohen Belastung ausgesetzt sind, die keinesfalls mit dem Dienstschluss erledigt ist. Umso mehr gilt das eingangs Gesagte zu einem respektvollen Umgang miteinander – und das selbstverständlich nicht nur für uns Bürgerinnen und Bürger dieser Stadt, sondern auch für die bei uns Asyl Suchenden.

Dr. Christof Bartsch, Bürgermeister

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