Inflationsrate im Oktober 2023 voraussichtlich +3,8 %
Die Inflationsrate in Deutschland wird im Oktober 2023 voraussichtlich +3,8 % betragen. Das ist der niedrigste Stand seit August 2021 (ebenfalls +3,8 %). Gemessen wird die Inflationsrate als Veränderung des Verbraucherpreisindex (VPI) zum Vorjahresmonat. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach bisher vorliegenden Ergebnissen weiter mitteilt, bleiben die Verbraucherpreise gegenüber September 2023 voraussichtlich unverändert. Die Inflationsrate ohne Nahrungsmittel und Energie, oftmals auch als Kerninflation bezeichnet, beträgt voraussichtlich +4,3 %.
Dämpfend auf die Inflationsrate wirkte im Oktober 2023 insbesondere der Rückgang der Energiepreise um 3,2 % gegenüber dem Vorjahresmonat. Hier kam ein Basiseffekt infolge des sehr hohen Energiepreisniveaus im Vorjahr zum Tragen. Zuvor waren die Energiepreise im Vorjahresvergleich letztmals im Januar 2021 gesunken (-2,0 % gegenüber Januar 2020). Demgegenüber waren Nahrungsmittel im Oktober 2023 mit +6,1 % weiterhin deutlich teurer als im Vorjahresmonat. Allerdings waren die Nahrungsmittelpreise im Vorjahresvergleich zuletzt im Februar 2022 (+5,4 % gegenüber Februar 2021) schwächer gestiegen als im Oktober 2023.
Verbraucherpreisindex, Oktober 2023:
+3,8 % zum Vorjahresmonat (vorläufig)
0,0 % zum Vormonat (vorläufig)
Harmonisierter Verbraucherpreisindex, Oktober 2023:
+3,0 % zum Vorjahresmonat (vorläufig)
-0,2 % zum Vormonat (vorläufig)
Inflationsrechner gibt Auskunft über persönliche Inflationsrate:
Mit dem persönlichen Inflationsrechner des Statistischen Bundesamtes können Verbraucherinnen und Verbraucher ihre monatlichen Konsumausgaben für einzelne Güterbereiche entsprechend des eigenen Verbrauchsverhaltens anpassen und eine persönliche Inflationsrate berechnen.
Methodische Hinweise:
Der Verbraucherpreisindex (VPI) und der Harmonisierte Verbraucherpreisindex (HVPI) unterscheiden sich hinsichtlich Erfassungsbereich und Methodik. Bei der Berechnung des VPI werden anders als beim HVPI zusätzlich die Ausgaben der privaten Haushalte für selbstgenutztes Wohneigentum, für Glücksspiel und für den Rundfunkbeitrag berücksichtigt. Zudem werden die Gütergewichte des HVPI jährlich aktualisiert und es findet in der Regel keine Revision der Vergangenheitsdaten statt. Aufgrund des deutlich geringeren Gewichts für den Bereich Wohnen im HVPI, haben die Preissteigerungen anderer Güterbereiche einen größeren Einfluss auf die Entwicklung des HVPI im Vergleich zum VPI.
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Quelle: Statistisches Bundesamt, Pressestelle
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