HSK: Mobile Retter – Wiederholungsschulung nicht vergessen! Erstmals Inaktivschaltung zum 01.Januar 2024

Mobile Retter: Wiederholungsschulung nicht vergessen! Erstmals Inaktivschaltung zum 01.Januar 2024

Hochsauerlandkreis. Bei einem Herz-Kreislauf-Stillstand zählt jede Sekunde. Aus diesem Grund hat der Hochsauerlandkreis im Oktober 2019 das Mobile Retter-System eingeführt. Medizinisch qualifizierte Ersthelfende werden durch die GPS-Komponente ihres Smartphones in der Nähe zum Einsatzort geortet und durch die Leitstelle – parallel zum Rettungsdienst und auch First Respondern – über eine App alarmiert. Seit dem Start wurden im Hochsauerlandkreis schon über 580 Einsätze absolviert, davon alleine im Jahr 2023 über 220 Einsätze. Dabei brauchen die Mobilen Retter im Schnitt weniger als vier Minuten, bis sie am Notfallort sind.

Voraussetzung für den Einsatz als Mobile Retter ist die regelmäßige Teilnahme an Qualifizierungsmaßnahmen in einem festgelegten Intervall. Bindend ist die Entscheidung des Steuergremiums „Mobile Retter des Hochsauerlandkreises“ und die Empfehlung des Vereins Mobile Retter e.V. Darin wird zur Einhaltung einer Frist von zwei Jahren ab Ersteinweisung aufgefordert, in der die Teilnahme an einer Wiederholungsschulung erfolgt oder die Teilnahme an einem zwischenzeitlich besuchten anderweitigem Reanimationstraining schriftlich nachgewiesen wird. Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie wurde den Teilnehmern der Ersteinweisungen aus 2019 und 2020 ein Übergangszeitraum bis zum 31.12.2023 eingeräumt.

Diese Frist wurde jedoch nicht von allen in Frage stehenden Mobilen Rettern eingehalten. Nachdem alle Mobilen Retter, die von einer drohenden Inaktivschaltung betroffen sind, bereits mehrfach per E-Mail und Newsletter entsprechend über die mögliche Inaktivschaltung zum 01.01.2024 informiert wurden, werden diese mit Beginn des neuen Jahres inaktiv geschaltet.

Damit ist eine Alarmierung für diese Mobilen Retter nicht mehr möglich. Sobald die Mobilen Retter an einem Wiederholungstraining teilgenommen oder einen Nachweis eingereicht haben, erfolgt eine erneute Freischaltung. Bei Fragen zur Inaktivschaltung stehen die Projektkoordinatoren Nicole Gerke und Markus Drews ab dem 02.01.2024 zur Verfügung.
Hintergrund:

Alle Mobilen Retter durchlaufen vor einer Freischaltung eine theoretische und praktische Ersteinweisung von ca. 2-3 Stunden. Eine solche Schulung ist von jedem Mobilen Retter alle 2 Jahre zu wiederholen, um auch weiterhin einen hohen qualitativen Standard bei der Beherrschung der Herz-Lungen-Wiederbehebung gewährleisten zu können. Alternativ kann auch ein Nachweis über ein weiteres Reanimationstraining vorgelegt werden, dies sind z.B. Erste-Hilfe-Kurse, 30-Std.-Rettungsdienstfortbildungen, Übungsabende Erste-Hilfe mit Reanimationstraining. Wer bei sich die Voraussetzungen als erfüllt ansieht, kann sich die Mobile Retter-App herunterladen und sich dort registrieren, ein passendes Training aussuchen (Trainingstermine: www.mobile-retter.org/hsk) und sich anmelden. Nach erfolgter Teilnahme erfolgt die Freischaltung innerhalb von wenigen Tagen.

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Quelle: J.Uhl, Pressestelle Hochsauerlandkreis, Martin Reuther (V.i.S.d.P.), Meschede
Fotocredit: AdobeStock 666550573 / Brisystem

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