Silvesterfeuerwerk: „Hände weg von Feuerwerkskörpern ohne Zulassung, sonst sind am Ende Ihre Hände weg“, warnt Klaus Dreisbach

Silvesterfeuerwerk – Worauf Sie unbedingt achten müssen: Vorsicht mit Böllern, Krachern und Co.

Damit es mit dem Silvesterfeuerwerk klappt, gibt die Bezirksregierung Arnsberg wichtige Hinweise für den Verkauf und das Abbrennen von Feuerwerkskörpern: In der Zeit vom 28. bis zum 30. Dezember ist der Verkauf der begehrten Feuerwerkskörper erlaubt, abgebrannt werden dürfen sie aber nur am 31. Dezember und 1. Januar. Doch nur wer die Sicherheitshinweise beachtet und einige Tipps beherzigt, kann in der Silvesternacht Unfälle durch Böller, Kracher und Co. vermeiden. „Hände weg von Feuerwerkskörpern ohne Zulassung, sonst sind am Ende Ihre Hände weg“, warnt Klaus Dreisbach von der Bezirksregierung Arnsberg.

Worauf Sie unbedingt achten müssen:

Die wichtigsten Merkmale sind das CE-Zeichen und die Registriernummer, beispielweise 0589-F2-1234 (0589 steht für die Prüfstelle, F2 für die Feuerwerkskategorie 2 und 1234 als fortlaufende Nummer).

Feuerwerkskörper der Kategorie 2 gehören nicht in die Hände von Kindern, sondern dürfen nur an Personen über 18 Jahre abgegeben werden. Auch das Feuerwerk der Kategorie 1 darf nur an Personen ab 12 Jahren verkauft werden“, so Klaus Dreisbach. Bei den weit verbreiteten Mehrschussbatterien muss darauf geachtet werden, dass sie sicher aufgestellt werden, also nicht umfallen können. „Einmal angezündet, lassen sie sich nicht mehr stoppen!“

Hinweise zum sicheren Gebrauch findet man in der Gebrauchsanleitung, die immer in deutscher Sprache aufgedruckt sein muss. Besonders gefährlich ist das Aufsammeln und Anzünden nicht explodierter Böller.  Hier sind die Zündschnüre meist komplett abgebrannt, sodass ein weiterer Zündversuch meist zur sofortigen Explosion führt.

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bezirksregierung Arnsberg überprüfen, ob die Feuerwerkskörper im Handel richtig gelagert und die Vorschriften beim Weiterverkauf eingehalten werden. Dabei werden z. B. die zugelassene Höchstlagermenge sowie Fluchtwege und Notausgänge geprüft. Diese dürfen nicht zugestellt sein, damit das Gebäude bei Gefahr schnellstmöglich verlassen werden kann.

Weitere Informationen gibt es auch im Internet unter www.arbeitsschutz.nrw.de oder unter www.komnet.nrw.de.

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Quelle: Bezirksregierung Arnsberg, Pressestelle
Fotocredit: AdobeStock 28040260 / AdobeStock 607459914 / Brisystem

 

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