Wiese (MdB): Sachstand zum Bundeswaldgesetz / Unsere Wälder befinden sich in einer ökologischen sowie in einer ökonomischen Krise.
An vielen Stellen wird aktuell über den Referentenentwurf zur Novelle des Bundeswaldgesetzes diskutiert. Alle beteiligten Verbände wurden in diesem frühen Stadium des Gesetzgebungsprozesses bereits intensiv eingebunden und sind aktuell aufgefordert sich in die bevorstehende Verbändeanhörung einzubringen, um bestehende Fachexpertise einzubringen. Zudem ist darauf hinzuweisen, dass der Entstehungsprozess des Referentenentwurfs des BWaldG ein breit angelegter Dialog war. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat am 4. Juli 2022 den „Zukunftsdialog Wald“ als Auftakt zur Erarbeitung der Waldstrategie und der Novellierung des Bundeswaldgesetz gestartet. An dem Beteiligungsprozess waren bis heute 55 Fachverbände beteiligt.
Das Bundeswaldgesetz soll den Rahmen für die zukünftige Waldbewirtschaftung setzen. Den umfassenden Ökosystemleistungen unserer Wälder kommt dabei eine besondere Bedeutung zu. Wichtig ist auch, dass den Bundesländern keine Kompetenzen entzogen werden, sondern es um eine Miteinander bei den bestehenden Herausforderungen infolge des Klimawandels geht.
Warum soll das BWaldG novelliert werden?
Um der Klima- und Biodiversitätskrise zu begegnen, müssen wir unsere Wälder zu arten- und strukturreichen Mischwäldern umbauen. Nur der klimaresiliente Mischwald ist die Voraussetzung dafür, dass unsere Wälder uns auch noch in Zukunft die Ökosystemleistungen (Klimaschutz durch CO2-Bindung, biologische Vielfalt, Bereitstellung nachwachsender Rohstoff Holz, Regulierung Wasserhaushalt, Reinhaltung Luft, Erholung und Freizeit) zur Verfügung stellen. Aber auch Themen wie das Betretungsrecht und die Verkehrssicherungspflicht sind seit Jahren immer wieder aufkommende Diskussionspunkte.
Aufgrund der genannten vielfältigen Herausforderungen hat sich die aktuelle Regierung in den Koalitionsverhandlungen 2021 auf eine Novellierung des Bundeswaldgesetzes (BWaldG) verständigt.
Dabei hat sich die Ampelkoalition auch klar zu einer aktiven Bewirtschaftung unserer Wälder bekannt. Die Ressortabstimmung zum Referentenentwurf des Bundeswaldgesetzes wurde am 19.01.24 abgeschlossen und die Rückmeldung der verschiedenen Ministerien entsprechend angepasst. Die Länder- und Verbändeanhörung schließt sich planmäßig an und ist jetzt für Anfang Februar angesetzt. Im Frühjahr ist dann die Kabinettsbefassung angedacht. Erst danach beginnt das parlamentarische Verfahren im Deutschen Bundestag.
Das derzeitige Bundeswaldgesetz stammt aus dem Jahr 1975. Viele Praktikerinnen und Wissenschaftlerinnen sagen öffentlich, dass sich die Forstwirtschaft seitdem weiterentwickelt hat. Durch den Klimawandel haben sich die Ansprüche an die Waldbewirtschaftung verändert. Der Walderhalt und die damit verbundene Sicherung der Ökosystemleistungen für die Gesellschaft muss gewährleistet werden. Dazu zählt auch ganz klar die Bereitstellung des nachwachsenden Rohstoffs Holz und die damit einhergehende Wertschöpfung im ländlichen Raum. Der Umbau unserer Wälder zu arten- und strukturreichen Mischwäldern ist eine Generationsaufgabe.
Hintergrund Waldschäden und Förderung der Forstwirtschaft:
Unsere Wälder befinden sich in einer ökologischen sowie in einer ökonomischen Krise. Die Auswirkungen des Klimawandels waren in den vergangenen Jahren deutlich: Dürren, Stürme, Waldbrände haben unseren Wäldern stark zugesetzt. Seit 2018 sind etwa 500.000 Hektar Schadfläche entstanden, die wiederbewaldet werden müssen. Auch die Waldzustandserhebung 2022 hat gezeigt, dass der Zustand unserer Wälder weiterhin sehr kritisch ist. Ob Fichte, Kiefer, Buche oder Eiche: Die Bäume in Deutschland leiden in Folge der Klimakrise sichtbar. Um der Klima- und Biodiversitätskrise zu begegnen, müssen wir unsere Wälder zu arten- und strukturreichen Mischwäldern umbauen. Die in der Forstwirtschaft erzielbaren Erlöse durch den Holzverkauf können an vielen Stellen die anstehenden Kosten der Wiederbewaldung nicht mehr dauerhaft decken. Die Kosten des Waldumbaus sind eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe.
„In der letzten Legislaturperiode haben wir vor allem kurzfristige Waldhilfen auf den Weg gebracht. Dazu zählen die Waldhilfen der GAK (bei der mit der Ko-Finanzierung der Länder bis 2023 rund 800 Mio. € bereitstanden) und die Waldprämie in Höhe von 500 Mio. € für den Erhalt und die nachhaltige Bewirtschaftung der Wälder als einmalige Prämie.“, so Dirk Wiese (MdB).
Die Honorierung der Ökosystemleistungen unserer Wälder sind dabei ein wichtiger Baustein. Ende 2022 ist dann das neue Förderprogramm „Klimaangepasstes Waldmanagement“ gestartet (https://www.klimaanpassung-wald.de/), bei dem kommunale und private Waldbesitzende bei dem anstehenden Waldumbau zu klimaresilienten Mischwäldern unterstützt werden. Bis 2026 stehen dafür 900 Mio. Euro zur Verfügung. Das neue Förderprogramm honoriert erstmals die Bereitstellung von Ökosystemleistungen. Die unter angespannter Haushaltslage geführten Verhandlungen zum Bundeshaushalt 2024 haben auch auf Druck der SPD-Bundestagsfraktion dazu geführt, dass die vorgesehenen Mittel für das Klimaangepasste Waldmanagement (200 Mio. Euro) und die Waldhilfen (125 Mio. Euro) fortgeführt werden.
„Dennoch ist es richtig, dass wir die Förderpraxis kritisch begleiten, da viele Hinweise aus der täglichen Praxis hier noch erheblichen Optimierungsbedarf sehen.“, so Wiese (MdB) abschließend.
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Quelle: Büro Dirk Wiese
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