60-Jähriger muss wegen Hetze gegen Grüne 7000 Euro zahlen – Nutzer-Zitat auf nw.de: „Hängt die Grünen“
Richter: Einstellung gegen Geldauflage „ganz und gar nicht selbstverständlich“
Das vorläufige Scheitern des Heizungsgesetzes vorm Bundesverfassungsgericht im Sommer 2023 hat deutschlandweit eine Welle von Häme und Hass gegen die grüne Partei und ihre Politiker ausgelöst. Die Kommentarspalten der Online-Portale quollen vor Hassbotschaften über. Ein 60-jähriger Mann aus Löhne hatte sich an die Spitze der Hasser gestellt und öffentlich gefordert: „Hängt die Grünen“. Er nutzte die Kommentarfunktion im Bericht „Bundesverfassungsgericht stoppt Heizungsgesetz“ des Nachrichtenportals NW.de vom 6. Juli 2023, um seinen Hass auf die Grünen zu verbreiten.
Die Staatsanwaltschaft Bielefeld hatte deshalb Anklage wegen Volksverhetzung vorm Amtsgericht Bad Oeynhausen erhoben. Nach längerer Diskussion seines Verteidigers mit der Anklägerin und dem Richter unter Ausschluss der Öffentlichkeit, stellte das Gericht das Verfahren gegen Zahlung von 7.000 Euro Geldauflage ein.
Der Richter begründete die Einstellung öffentlich mit eindringlichen Worten an den Angeklagten. Diese Einstellung sei „ganz und gar nicht selbstverständlich“. Weil der Angeklagte jedoch geständig und nicht vorbestraft war, stellte der Richter das Verfahren mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft gegen eine Geldauflage ein. Der Löhner muss 7.000 Euro an die Landeskasse zahlen. Auf Vorschlag seines Verteidigers kann der Anklagte die Geldauflage in fünf Monatsraten zu je 1.400 Euro abstottern.
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Quelle:Neue Westfälische, News Desk
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