Unglaublich: Doppelmörder von Teneriffa streitet mit Bundesbehörde um seine Beamtenpension – Wegen der Schwere der Straftaten sei der Beklagte unwürdig, weiter …

Doppelmörder von Teneriffa streitet mit Bundesbehörde um seine Beamtenpension

Der aus Sachsen-Anhalt stammende und in Spanien inhaftierte Doppelmörder von Teneriffa kämpft vor deutschen Gerichten um die Pension, von der er seit 13 Jahren lebt. Das berichtet die in Halle erscheinende Mitteldeutsche Zeitung (Mittwochsausgabe). Thomas H. hatte im April 2019 in einer Höhle seine getrennt lebende Ehefrau und einen der beiden gemeinsamen Söhne erschlagen, ein weiterer Sohn konnte entkommen. Wegen zweifachen Mords und wegen Mordversuchs sitzt er eine 39-jährige Haftstrafe ab. Konsequenzen drohen ihm nun auch in Deutschland: Der Mörder ist frühpensionierter Beamter – und sein Dienstherr, die Bundesagentur für Arbeit, will ihm die Ruhestandsbezüge aberkennen lassen.

Die Regionaldirektion Sachsen-Anhalt/Thüringen hat am 21. September 2022 beim Verwaltungsgericht Magdeburg Disziplinarklage erhoben. Sie stützt sich auf einen Passus im Bundesbeamtengesetz, wonach schwere Rechtsverstöße auch nach der Pensionierung als „Dienstvergehen“ gelten und geahndet werden können. Konkret wirft die Arbeitsagentur dem Pensionär vor, mit den Gewalttaten habe er der ermordeten Ehefrau das Recht auf freie Entfaltung ihrer Persönlichkeit sowie der Ehefrau und dem Sohn das Recht auf Leben abgesprochen. Da das Grundgesetz die Menschenwürde schütze, habe sich der Ruhestandsbeamte gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung betätigt. Wegen der Verwerflichkeit und Schwere der Straftaten sei der Beklagte „unwürdig“, weiterhin Bezüge zu erhalten.

Die beiden ersten Instanzen, das Verwaltungsgericht Magdeburg und das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt, verwarfen dieses Argument. Vielmehr handle es sich „offensichtlich um auf rein privaten Motiven beruhende Straftaten des Beklagten ohne jeglichen politischen Bezug“, heißt es im Urteil des Oberverwaltungsgerichts vom 23. Januar, das jetzt veröffentlicht wurde. Auch ein zweites Argument ließ der elfte Senat unter Vorsitz von Oliver Becker nicht gelten. Zwar verliere ein Beamter seine Pension, sobald er wegen einer Tat zu mehr als zwei Jahren Haft verurteilt wird. Laut Beamtengesetz gelte das aber nur für eine Verurteilung durch ein deutsches Gericht. „Eine analoge Anwendung der Vorschrift bei dem Strafurteil eines ausländischen Gerichts kommt nicht in Betracht“, heißt es im Urteil.

Die Arbeitsagentur will den Fall vor das Bundesverwaltungsgericht bringen und hat gegen das Urteil Rechtsmittel eingelegt. „Eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision ist bei uns eingegangen“, sagte Oberverwaltungsgerichts-Sprecher Lars Bechler der MZ am Dienstag.

_____________________________

Quelle: Marc Rath, Mitteldeutsche Zeitung
Original-Content von: Mitteldeutsche Zeitung, übermittelt durch news aktuell

Fotocredit: AdobeStock 33497775 / Brisystem

Teilen Sie diesen Bericht mit Ihren Freunden