Ping Pong: Das gefiel einer Anwohnerin gar nicht … Nachbarn konnten Tischtennisplatte jedoch „nicht“ verhindern

Verwaltungsgericht Trier: Nachbarn konnten Tischtennisplatte nicht verhindern

Auf einem Spielplatz, den eine Gemeinde betrieb, wurde eine Tischtennisplatte aufgestellt. Das gefiel einer Anwohnerin gar nicht. Sie forderte entweder eine Entfernung der Platte oder eine zeitliche Einschränkung des Spielbetriebes, um nicht länger erheblichen Lärmbelästigungen ausgesetzt zu sein. Unter anderem werde das Sportgerät auch von älteren Jugendlichen und Erwachsenen benutzt – also nicht nur von Kindern, für die es eigentlich gedacht sei.

Die Justiz ging hier nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS trotzdem nicht von einer relevanten Störung aus. Von einem Spielplatz gehe nun mal eine bestimmte Geräuschkulisse aus, die als sozialadäquat hingenommen werden müsse.

(Verwaltungsgericht Trier, Aktenzeichen 9 K 1721/23)

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Quelle: Dr. Ivonn Kappel, Referat Presse, Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen
Original-Content von: Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS), übermittelt durch news aktuell

Bildunterschrift: Nachbarn konnten Tischtennisplatte nicht verhindern
Bildrechte:Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)
Fotograf:Bundesgeschäftsstelle LBS

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