Regierungskommission fehlt Kompetenz für die ambulante Versorgung – Es werden Politikempfehlungen abgegeben, ohne das Versorgungswissen aus Kliniken

Der Regierungskommission fehlt die Kompetenz für die ambulante Versorgung

Zu der 10. Empfehlung der Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung erklärt Bundesärztekammer-Präsident Dr. Klaus Reinhardt :

“Es wird mehr und mehr zu einem Problem, dass die aus Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern besetzte Regierungskommission Politikempfehlungen abgibt, ohne über das notwendige Versorgungswissen aus Klinik und Praxis zu verfügen. Eklatant deutlich wird dies in ihrer aktuellen Stellungnahme zur sektorenübergreifenden Versorgung.

Die Kommission wärmt mit ihren Äußerungen über die angebliche ‘doppelte Facharztschiene’ eine Debatte der Vergangenheit auf und stellt leichtfertig die ambulante fachärztliche Versorgung in Deutschland in Frage. Worin die behauptete Ineffizienz dieser Versorgung liegen soll, lässt die Empfehlung völlig im Dunkeln. Die Kommission verkennt, dass es schon heute zahlreiche Formen der Zusammenarbeit zwischen niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten und Krankenhäusern gibt.

Wirklich neue Vorschläge, wie diese Zusammenarbeit erleichtert und gestärkt werden kann, sucht man in dem Papier vergeblich.

Das deutsche Gesundheitswesen braucht keine Verunsicherung der niedergelassenen Fachärztinnen und Fachärzte, sondern Maßnahmen zur Stärkung der fach- und der hausärztlichen Versorgung sowie der heute schon existierenden sektorenverbindenden Organisationsstrukturen.

Die sogenannten ‘Level-Ii-Kliniken’ werden die zentrale Rolle für die Versorgung, die die Kommission ihnen zudenkt, nicht übernehmen können. Einrichtungen unter pflegerischer Leitung ohne Notfallambulanz, in denen nachts kein Arzt anwesend ist, sind im Grunde keine Krankenhäuser und können die stationäre Grundversorgung nicht sicherstellen.

Es ist bedauerlich, dass die Kommission auch mit dieser Empfehlung bei ihrer Linie bleibt, den Dialog mit denjenigen zu vermeiden, die für die Versorgung im ambulanten wie stationären Bereich stehen. Das führt zu Empfehlungen, die an der Versorgungsrealität total vorbeigehen.

Die Abschaffung der wirtschaftlich selbstständigen fachärztlichen Tätigkeit würde einen massiven Paradigmenwechsel weg von einem individualisierten Arzt-Patienten-Verhältnis hin zu staatlich organisierten Strukturen bedeuten. Im Spannungsfeld solcher politischen Diskussionen wird die Bereitschaft junger Ärztinnen und Ärzte, in die wirtschaftlich unabhängige Selbstständigkeit zu gehen, sicher nicht gefördert.

Insgesamt ergeben die bisherigen Stellungnahmen der Regierungskommission leider kein stimmiges Gesamtbild.”

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Quelle : Bundesärztekammer, Dezernat Politik und Kommunikation
Original-Content von : Bundesärztekammer, übermittelt durch news aktuell

Fotocredit : AdobeStock 267694806 / Brisystem

 

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