Berliner Morgenpost: Der wehrhafte Rechtsstaat – Leitartikel von Thorsten Knuf zum AfD-Urteil Es ist eine Niederlage, die ihresgleichen sucht. Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf die Alternative für Deutschland (AfD) als rechtsextremistischen Verdachtsfall beobachten und die Öffentlichkeit darüber informieren. Das hat das Oberverwaltungsgericht Münster entschieden. Es lägen hinreichende Anhaltspunkte dafür vor, dass die Partei Bestrebungen verfolgt, … Eine Niederlage, die ihresgleichen sucht. Oberverwaltungsgericht Münster: AfD darf als rechtsextremistischer Verdachtsfall beobacht werden weiterlesen
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