Statistisches Bundesamt: 26,5 % mehr Unternehmensinsolvenzen im 1. Quartal 2024 als im 1. Quartal 2023

Beantragte Regelinsolvenzen im Mai 2024: +25,9 % zum Vorjahresmonat

  • 26,5 % mehr Unternehmensinsolvenzen im 1. Quartal 2024 als im 1. Quartal 2023
  • 4,8 % mehr Verbraucherinsolvenzen im 1. Quartal 2024 als im 1. Quartal 2023

Die Zahl der beantragten Regelinsolvenzen in Deutschland ist nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) im Mai 2024 um 25,9 % gegenüber dem Vorjahresmonat gestiegen. Im April 2024 hatte sie um 28,5 % gegenüber April 2023 zugenommen. Seit Juni 2023 sind damit durchgängig zweistellige Zuwachsraten im Vorjahresvergleich zu beobachten. Bei den Ergebnissen ist zu berücksichtigen, dass die Anträge erst nach der ersten Entscheidung des Insolvenzgerichts in die Statistik einfließen. Der tatsächliche Zeitpunkt des Insolvenzantrags liegt in vielen Fällen annähernd drei Monate davor. Die Insolvenzstatistik bildet nur Geschäftsaufgaben ab, die im Zuge eines Insolvenzverfahrens ablaufen, nicht jedoch solche aus anderen Gründen beziehungsweise vor Eintritt akuter Zahlungsschwierigkeiten. Diese und weitere Hinweise sind bei der Interpretation der Insolvenzstatistiken zu beachten.

Zahl der Unternehmensinsolvenzen im 1. Quartal 2024 gegenüber dem 1. Quartal 2023 um gut ein Viertel gestiegen

Im 1. Quartal 2024 meldeten die Amtsgerichte nach endgültigen Ergebnissen 5 209 beantragte Unternehmensinsolvenzen. Das waren 26,5 % mehr als im 1. Quartal 2023, und 11,2 % mehr als im 1. Quartal 2020 (4 683 beantragte Unternehmensinsolvenzen), dem entsprechenden Vergleichsquartal vor dem von Sonderregelungen und niedrigen Insolvenzzahlen geprägten Zeitraum der Corona-Krise.

Die Forderungen der Gläubiger aus den im 1. Quartal 2024 gemeldeten Unternehmensinsolvenzen bezifferten die Amtsgerichte auf rund 11,3 Milliarden Euro. Im 1. Quartal 2023 hatten die Forderungen bei rund 6,7 Milliarden Euro gelegen.

Insolvenzhäufigkeit im Bereich Verkehr und Lagerei am höchsten

Bezogen auf 10 000 Unternehmen gab es im 1. Quartal 2024 in Deutschland insgesamt 15,2 Unternehmensinsolvenzen. Die meisten Insolvenzen je 10 000 Unternehmen entfielen auf den Wirtschaftsabschnitt Verkehr und Lagerei mit 29,6 Fällen. Danach folgten das Baugewerbe mit 23,5 Fällen, die sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen (zum Beispiel Zeitarbeitsfirmen) mit 23,0 Fällen sowie das Verarbeitende Gewerbe mit 20,3 Insolvenzen je 10 000 Unternehmen.

4,8 % mehr Verbraucherinsolvenzen im 1. Quartal 2024 als im Vorjahresquartal

Im 1. Quartal 2024 gab es 17 478 Verbraucherinsolvenzen. Damit stieg die Zahl der Verbraucherinsolvenzen um 4,8 % gegenüber dem 1. Quartal 2023.

Methodische Hinweise:

Die vorläufigen monatlichen Angaben zu Regelinsolvenzverfahren, hier für Mai 2024, basieren auf aktuellen Insolvenzbekanntmachungen aller Amtsgerichte in Deutschland. Sie weisen noch nicht die methodische Reife und Belastbarkeit amtlicher Statistiken auf und zählen daher zu den experimentellen Daten.

Von den Insolvenzverfahren in Deutschland sind rund 30 % Regelinsolvenzverfahren, zu denen in erster Linie alle Verfahren von Unternehmen zählen (rund 55 % aller Regelinsolvenzverfahren). Außerdem findet das Regelinsolvenzverfahren Anwendung bei Personen, die wirtschaftlich tätig sind. Dazu gehören unter anderem die persönlich haftenden Gesellschafter einer offenen Handelsgesellschaft (oHG), Mehrheitsgesellschafter einer Kapitalgesellschaft sowie ehemals selbstständig Tätige, deren Vermögensverhältnisse als nicht überschaubar eingestuft werden. Zusätzlich werden beim Frühindikator aus technischen Gründen auch die Nachlass- und Gesamtgutinsolvenzverfahren miteinbezogen.

Bei der Berechnung der Insolvenzhäufigkeit wurden Angaben aus dem statistischen Unternehmensregister zum Unternehmensbestand herangezogen. Als Unternehmen werden rechtliche Einheiten verstanden. Rechtliche Einheiten sind juristische und natürliche Personen, die eine Wirtschaftstätigkeit selbstständig ausüben, wie beispielsweise Aktiengesellschaften, GmbHs, Offene Handelsgesellschaften oder auch Einzelunternehmen.

Weitere wichtige Hinweise zur Interpretation und Vergleichbarkeit der Insolvenzstatistiken bietet der Bereich „Methoden“ auf der Themenseite „Gewerbemeldungen und Insolvenzen“ im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes.

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Quelle: Statistisches Bundesamt, Pressestelle
Original-Content von: Statistisches Bundesamt, übermittelt durch news aktuell

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