Dirk Wiese: Mehr Möglichkeiten für unsere Städte bei Tempo 30!
Nach monatelanger Blockade durch die unionsregierten Länder ist es jetzt gelungen, das Straßenverkehrsgesetz (StVG) am Mittwoch durch den Vermittlungsausschuss und am Freitag in Bundestag und Bundesrat erfolgreich zur Schlussabstimmung zu bringen. „Damit kann eines der wichtigsten verkehrspolitischen Gesetze dieser Legislaturperiode nun endlich in Kraft treten. Mit der jetzt beschlossenen Reform des StVG legen wir die Basis für die dringend notwendige Modernisierung des Straßenverkehrsrechts. Indem wir zusätzlich zu den Zielen Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs die Ziele Umwelt- und Gesundheitsschutz sowie städtebauliche Entwicklung in die Ermächtigungsgrundlage im StVG aufnehmen, schaffen wir die Voraussetzung, dass Kommunen bei der Anordnung von Verkehrsmaßnahmen künftig deutlich mehr Möglichkeiten haben werden“, so Dirk Wiese (MdB). Die konkreten Details werden allerdings nicht im StVG, sondern in der Straßenverkehrsordnung (StVO) geregelt, die zwischen der Bundesregierung und dem Bundesrat verhandelt wurde und ebenfalls in Kürze im Bundesrat verabschiedet wird. Die Abstimmung ist für die Bundesratssitzung am 5. Juli 2024 vorgesehen.
Warum ist das StVG so wichtig?
Bislang hatten die Kommunen große Probleme, verkehrliche Maßnahmen wie Tempo 30, Fußgängerüberwege oder Radwege anzuordnen. Vieles musste kleinteilig begründet werden, manche sinnvolle Maßnahme konnte aufgrund der restriktiven Vorgaben in der StVG gar nicht umgesetzt werden. Rad- und Fußverkehrsverbände, Vertreter:innen der Verkehrssicherheitsverbände, die Initiative ‚Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten‘ und mit ihnen viele Bürgermeister:innen und Kommunalpolitiker:innen wünschten sich daher schon lange eine Änderung des Straßenverkehrsgesetzes, mit der die Interessen der nicht motorisierten Verkehrsteilnehmer:innen mehr Berücksichtigung finden. Dieser Paradigmenwechsel ist uns nun gelungen. Durch die Aufnahme der neuen Ziele in das StVG und die anschließende Umsetzung in der StVO wird es für Kommunen an vielen Stellen deutlich leichter werden, Rad- und Fußwege anzuordnen. Auch Anordnungen von Lückenschlüssen bei Tempo-30-Abschnitten und Geschwindigkeitsbegrenzungen an sensiblen Bereichen wie Kindergärten und Altenheimen werden mit der StVO-Novelle erleichtert. Radfahrer:innen sowie Fußgänger:innen können dadurch besser geschützt werden. Die Reform des Straßenverkehrsgesetzes ist damit ein wichtiger Baustein für die Verkehrswende und für die Verkehrssicherheit!
Warum hat das so lange gedauert?
Der Bundestag hatte dem Gesetzentwurf der Bundesregierung bereits am 20. Oktober 2023 zugestimmt. Eigentlich sollte die Reform des Straßenverkehrsgesetzes dann am 24. November des vergangenen Jahres im Bundesrat verabschiedet werden. Eine breite Mehrheit der Landesverkehrsminister:innen hatte sich für den Gesetzentwurf der Koalition ausgesprochen, die Kommunalpolitiker:innen warteten bereits in großer Vorfreude. Trotz anderslautender Ankündigungen verwehrten dann aber fast alle unionsregierten Länder dem StVG an diesem Tag ihre Zustimmung. Als Grund wurde von einigen Ländern rechtliche Bedenken genannt, die allerdings im parlamentarischen Verfahren bereits ausgeräumt worden waren. Diese Blockade-Haltung ging daher in erster Linie auf Kosten der Kommunen, und das, obwohl sich auch sehr viele CDU-Bürgermeister:innen für die Reform des Straßenverkehrsgesetzes ausgesprochen hatten. In den vergangenen Monaten haben Sozialdemokrat:innen aus der Bundesregierung, aus der Bundestagsfraktion und aus den Verkehrsministerien der Länder mit vereinten Kräften in zahlreichen Hintergrundgesprächen an einem tragfähigen Kompromiss mit den B-Ländern gearbeitet. Nach sechseinhalb Monaten hat sich die Union nun endlich zur Zustimmung zu dem gefundenen Kompromiss bereit erklärt.