Ausgerechnet kurz vor der Abreise oder im Urlaub krank werden? Das ist leider gar nicht so selten:
Zum einen ist das Immunsystem durch den Stress der Urlaubsvorbereitungen und die Strapazen der Reise geschwächt. Zum anderen trifft man unterwegs – sei es an Bahnhöfen, Flughäfen oder im Hotel – auf eine Vielzahl anderer Menschen und ist so vermehrt Krankheitserregern wie beispielsweise Erkältungsviren ausgesetzt. Wie man die durch eine akute Erkrankung versäumte Urlaubszeit zurückbekommen kann, erklärt Fachanwältin für Arbeitsrecht, Livia Merla.
Die gute Nachricht: Die Urlaubstage gehen nicht einfach verloren, wie Livia Merla erläutert: „Wenn ich per Attest nachweisen kann, dass ich im Urlaub wirklich arbeitsunfähig war, werden die betroffenen Tage nicht vom jährlichen Urlaubsanspruch abgezogen.“ Wichtig sei es allerdings, den Arbeitgeber bereits während des Urlaubs umgehend über die Erkrankung zu informieren und diese schon ab dem ersten Krankheitstag ärztlich bestätigen zu lassen. Die durch Krankheit versäumte Zeit darf der Expertin zufolge aber keinesfalls einfach an den aktuellen Urlaub angehängt werden. „Zu welchem Zeitpunkt die verlorenen Urlaubstage nachgeholt werden können, muss mit dem Arbeitgeber abgesprochen bzw. durch diesen genehmigt werden.“
Ausländisches Attest muss deutschen Standards genügen
Erkranke man während einer Auslandsreise, sei darauf zu achten, dass aus dem vor Ort ausgestellten ärztlichen Attest eindeutig die Arbeitsunfähigkeit sowie der genaue Zeitraum der Erkrankung hervorgehe. Falls die Rückreise krankheitsbedingt nicht pünktlich angetreten werden kann, muss der Arbeitnehmer laut Expertin auch zum Zeitpunkt der Rückreise weiterhin krankgeschrieben sein. „Wenn das Attest nicht den deutschen Standards genügt, kann es angezweifelt werden“, so Livia Merla.
Außerdem sehe das Gesetz eine solche Rettung von Urlaubstagen nur dann vor, wenn man selbst erkrankt sei. „Ein Anspruch auf die sogenannten Kinderkrankentage gibt es während des Urlaubs nicht. Das heißt, Urlaubstage, die durch die Pflege erkrankter Kinder verloren gehen, werden ganz normal verbraucht“, erklärt die Anwältin. Wer während des Abbaus von Überstunden erkrankt, habe leider ebenfalls kein Anrecht, diese Stunden bzw. Tage vom Arbeitgeber zurückzubekommen – selbst dann nicht, wenn ein ärztliches Attest die Arbeitsunfähigkeit bescheinigt.
Krank den Urlaub antreten?
Und wie sieht die Gesetzeslage aus, wenn man bereits vor dem Urlaub erkrankt? Darf man trotz Krankschreibung verreisen oder gilt es, in jedem Fall daheim das Bett zu hüten? „Bei bestehender Erkrankung ist ein Reiseantritt Ermessenssache“, so die Expertin. „Ist die Reise für die Genesung förderlich, zum Beispiel ein entspannender Aufenthalt am Meer bei Atemwegserkrankungen, spricht nichts dagegen.“ Abzuraten sei hingegen von einem „Partyurlaub“ – hier könne der Arbeitgeber eher argumentieren, dass dieser einer Genesung entgegenstehe. Darüber hinaus empfiehlt Livia Merla: „Wenn ich trotz Arbeitsunfähigkeit eine Reise plane, sollte ich frühzeitig und offen mit meinem Arbeitgeber darüber sprechen, um Missverständnissen und ggf. späteren Konflikten vorzubeugen.“
Lieber auf Virenabwehr setzen
Auch wenn Urlaubstage bei nachgewiesener Krankheit nicht verfallen – einfacher ist es doch, gar nicht erst krank zu werden. Um grippalen Infekten vorzubeugen, kommt es unter anderem auf ausreichenden Schlaf, eine gesunde Ernährung und Hygienemaßnahmen wie regelmäßiges und gründliches Händewaschen an. Haupteintrittspforte für viele Krankheitserreger ist aber die Nase. Daher ist es sinnvoll, bereits vor und auch während der Reise ein spezielles Nasenspray zur Abwehr von Erkältungsviren einzusetzen (z. B. algovir Erkältungsspray aus der Apotheke), um damit einer Erkältung proaktiv vorzubeugen. Durch Bildung einer physikalischen Barriere auf der Nasenschleimhaut werden die Erkältungsviren am weiteren Vordringen in den Organismus gehindert. Einer Infektion gesunder Schleimhautzellen wird so vorgebeugt.
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Quelle: Tanja Baierl / Mara de Andrade, ISGRO Themenraum GmbH
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