Grabsteine auf den städt. Friedhöfen der Stadt Brilon – Prüfung der Standfestigkeit im September 2024

Prüfung der Standfestigkeit der Grabsteine bzw. Grabmale auf den städt. Friedhöfen der Stadt Brilon

Zur Erhaltung der Verkehrssicherung auf den städtischen Friedhöfen werden alljährlich die Grabsteine auf ihre Standfestigkeit überprüft. Diese Grabsteinprüfung ist nach den Unfallverhütungsvorschriften 4.7 der Gartenbau- Berufsgenossenschaft und der Dienstanweisung der Stadt Brilon zur Kontrolle der Verkehrssicherheit auf den kommunalen Friedhöfen vorgeschrieben. Der Stadt Brilon als Friedhofsträgerin obliegt die Verkehrssicherungspflicht auf den Friedhöfen. Sie muss deshalb diese Prüfung durchführen, um schwere Unfälle durch umstürzende Grabsteine bzw. Grabmale zu vermeiden.

Da diese Prüfung von Seiten der Grabnutzungsberechtigten teilweise skeptisch bewertet sein könnte, kann jeder Grabnutzungsberechtigte an der Prüfung teilnehmen. Die städt. Mitarbeiter werden an den nachfolgend genannten Tagen an den Grabsteinen bzw. Gräbern die Prüfung der Standfestigkeit durchführen:

  • Altenbüren                                                               03.09.2024 – 14.00 Uhr
  • Scharfenberg                                                           03.09.2024 – 15.00 Uhr
  • Wülfte                                                                        03.09.2024 – 16.00 Uhr
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  • Gudenhagen/Petersborn                                    04.09.2024 – 14.00 Uhr
  • Rösenbeck                                                                04.09.2024 – 15.00 Uhr         
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  • Messinghausen                                                        05.09.2024 – 14.00 Uhr
  • Hoppecke                                                                  05.09.2024 – 15.00 Uhr
  • Nehden                                                                      05.09.2024 – 16.00 Uhr

 

Die jeweils angesetzten Prüfzeiten können um ca. 20 Min. variieren. Grabsteine, bei denen Gefahr im Verzug festgestellt wird, werden aus Gründen der Verkehrssicherheit umgelegt. Die Grabnutzungsberechtigten von Grabsteinen, an denen Mängel festgestellt werden, werden von der Stadtverwaltung schriftlich benachrichtigt.

Nach einer angemessenen Frist findet eine Nachkontrolle bei den beanstandeten Grabsteinen bzw. Grabmalen statt.

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