Brilon: Anmeldungen der Lernanfänger ab Oktober 2024 – Tage der offenen Tür

Brilon: Anmeldungen der Lernanfänger ab Oktober 2024 – Tage der offenen Tür

Brilon: Ab Oktober 2024 finden die Anmeldungen für die im Schuljahr 2025/26 schulpflichtig werdenden Lernanfänger statt. Schulpflichtig werden alle Kinder, die bis zum 30. September 2025 sechs Jahre alt werden. Die Grundschulen im Stadtgebiet laden herzlich zu einem gemeinsamen Elterninformationsabend am Dienstag, 24.09.2024, um 18.00 Uhr in das Bürgerzentrum Kolpinghaus, Derkere Straße 3, 59929 Brilon, ein.

Die Grundschulen im Stadtgebiet bieten zudem Tage der offenen Tür zu folgenden Terminen an:

Grundschule Ratmerstein:

Donnerstag, 10.10.2024 von 16.00 – 18.00 Uhr (Anmeldetermine: 28. – 30.10. und 04. – 07.11.2024, Termine werden telefonisch und am Tag der offenen Tür vergeben)

Grundschule St. Engelbert:

Samstag, 05.10.2024, 10.00 – 12.00 Uhr (Anmeldetermine: 07.10. – 10.10. und 28.10. – 08.11.2024, die Anmeldetermine sind in der Zeit von 10.00 – 12.00 Uhr telefonisch zu vereinbaren (nicht in den Herbstferien).

Grundschulverbund Thülen-Alme-Hoppecke:

Standort Hoppecke:   Dienstag,  01.10.2024 von 16.00 – 17.00 Uhr
Standort Alme:           Mittwoch, 02.10.2024 von 16.00 – 17.00 Uhr
Standort Thülen:       Mittwoch, 09.10.2024 von 16.00 – 17.00 Uhr (Anmeldezeitraum: 28.10. – 08.11.24).

In den persönlichen Anschreiben an die Erziehungsberechtigten der Lernanfänger sowie dem Aushang in den Kindergärten wurden die Daten der einzelnen Standorte des Grundschulverbundes Thülen-Alme-Hoppecke vertauscht, die hier angegebenen sind die korrekten Daten.

Die Eltern werden gebeten, Termine für die Anmeldungen an den Tagen der offenen Tür oder telefonisch bei den jeweiligen Schulen vorzunehmen. Sie erhalten die Anmeldebögen am Tag der offenen Tür im Sekretariat der jeweiligen Schule oder als Download auf den Homepages der Schulen.

Für die Anmeldung sind das zukünftige Schulkind, eine Kopie der Geburtsurkunde oder das Familien-Stammbuch, der ausgefüllte Anmeldebogen (von beiden Eltern unterschrieben!), bei alleinigem Sorgerecht: Auszug aus dem Sorgerechtsregister mitzubringen. Für Rückfragen wenden sich die Eltern bitte an die Sekretariate der Grundschulen.

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Quelle: Stadt Brilon
Fotocredits: AdobeStock 670622981 / Brisystem

 

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