Hochsauerland: Wildwuchs beim Windkraftausbau vermeiden – Massiver Ausbau der Windenergie jedoch unverzichtbar!
Aus Sicht der Wirtschaft ist ein massiver Ausbau der Windenergie in der Region Hellweg-Sauerland unverzichtbar. Allerdings ist aus Sicht der IHK eine Steuerung erforderlich, die Vorrangzonen ausweist und gleichzeitig landschaftlich und touristisch sensible Bereiche schont und einer flächendeckenden Verteilung entgegenwirkt. Das OVG-Urteil vom 26. September gefährdet eine solche Steuerung.
Die Regionalplanung verfolgt einen Steuerungsansatz, tatsächlich findet dieser allerdings erst mit Abschluss der laufenden Verfahren statt – aller Voraussicht nach im Sommer des kommenden Jahres. Eine übergangsweise Steuerung bis zur Rechtskraft dieser Pläne über § 36 (3) Landesplanungsgesetz hat das OVG in Münster jetzt für unwirksam erklärt. „Es besteht die große Gefahr, dass in der Zwischenzeit Fakten geschaffen werden“, beklagt IHK-Präsident Andreas Knappstein.
Er verweist auf die aktuell dreistellige Zahl an Anträgen für Windräder in beiden Kreisen, die derzeit bei den Genehmigungsbehörden zur Entscheidung vorlägen. Es müsse damit gerechnet werden, dass Investoren nun die planungslose Zeit für weitere Anträge nutzten. „Wenn Anlagen aber fast überall entstehen können, dann muss man sich auch im politischen Raum die Frage nach der Sinnhaftigkeit einer später folgenden Konzentrationsflächenplanung stellen“, so Knappstein. Gerade für den Tourismus im Sauerland sei es aber unverzichtbar, Landschaftsbilder in ihren Kernfunktionen zu erhalten, touristisch sensible Bereiche auszunehmen und eine Umzingelung von Ortslagen zu vermeiden.
Der IHK-Präsident fordert daher Politik in Land und Bund auf, alle geeigneten Maßnahmen zu ergreifen, um den Zeitraum der ungesteuerten Zulassung von Windkraftanlagen zu verkürzen. Dazu gehört einerseits ein zügiger Abschluss der laufenden Regionalplanverfahren. IHK-Hauptgeschäftsführer Jörg Nolte ergänzt: „Uns ist bewusst, dass wir dabei in Verfahrenszwängen stecken und eine zeitliche Verkürzung auch die Gefahr von formalen oder inhaltlichen Fehlern mit Folgen für die Bestandskraft des Planwerks in sich birgt“.
Zum anderen müsse auf der Bundesebene geprüft werden, ob die dort verankerte bauliche Privilegierung von Windkraftanlagen im Außenbereich bereits dann entfallen kann, wenn die jeweiligen Länderplanungen ein fortgeschrittenes Entwurfsstadium erreicht hätten. Die gegenwärtige Kabinettsfassung der Novelle des BauGB hingegen sei hier völlig kontraproduktiv. Nolte: „Derzeit macht der Bund mit seinem Entwurf die Lage nicht besser, denn er sieht eine sehr liberale Übergangsfrist für beantragte Vorhaben vor, so dass auch nach Rechtskraft des Regionalplanes noch Anlagen außerhalb der dann definierten Windenergiebereiche genehmigt werden müssten.“
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Quelle: Fabian Ampezzan, Kommunikation und Volkswirtschaft, Industrie- und Handelskammer Arnsberg
Fotocredit: Ulrich Trommer