Kriegsdienstverweigerung auf neuem Hoch: Mehr als 3000 Anträge in diesem Jahr – Mehr als der Hälfte verweigert

Kriegsdienstverweigerung auf neuem Hoch: Mehr als 3000 Anträge in diesem Jahr / Bundesamt verzeichnet 2025 höchsten Stand seit Aussetzung der Wehrpflicht

Während sich die schwarz-rote Koalition auf ein freiwilliges Wehrdienstmodell geeinigt hat, verweigern immer mehr Menschen den Dienst an der Waffe. Bis Ende Oktober 2025 sind beim zuständigen Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) 3034 Anträge auf Kriegsdienstverweigerung eingegangen. Das berichtet die „Neue Osnabrücker Zeitung (NOZ)“ unter Berufung auf Zahlen der Behörde.

So viele Anträge hatte es zuletzt 2011 gegeben. Laut BAFzA steigen die Antragszahlen seit Jahren an: 2023 waren es 1079 Anträge, 2024 gab es eine Verdopplung auf 2249. Laut Behörde verweigerten in diesem Jahr in mehr als der Hälfte der Fälle Ungediente den Kriegsdienst. Dazu kamen Anträge von rund 1300 Reservisten und knapp 150 Soldaten, bestätigte eine Sprecherin der „NOZ“. Das Bundesamt entscheidet nur bei jenen Menschen, die zuvor von der Bundeswehr als tauglich gemustert worden waren.

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Antwort der Sprecherin des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben:

„Zum Stand 31.10.2025 sind im Zeitraum Januar bis Oktober 2025 im Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) insgesamt 3.034 Anträge auf Kriegsdienstverweigerung eingegangen. Nachstehend erhalten Sie die Übersicht über die im BAFzA im Jahr 2025 bis 31.10.2025 eingegangenen Anträge auf Kriegsdienstverweigerung unterteilt nach Statusgruppen:

Januar bis Oktober 2025, Stand 31.10.2025

  • Soldaten: 148
  • Reservisten: 1324
  • Ungediente: 1562

Die nachstehende Übersicht zeigt die Zahl der Anträge auf Kriegsdienstverweigerung, die in den Jahren 2019 bis 2024 im BAFzA eingegangen sind zum Stand 31.10.2025:

  • 2019: 110
  • 2020: 137
  • 2021: 201
  • 2022: 951
  • 2023: 1.079
  • 2024: 2.249

Eine Auswertung des Alters der Antragstellenden auf Kriegsdienstverweigerung wird im BAFzA nicht erhoben. Auch wenn die allgemeine Wehrpflicht seit 2011 ausgesetzt ist, besteht für das BAFzA weiterhin die gesetzliche Aufgabe und damit auch die entsprechenden Anforderungen an das BAFzA. Das BAFzA begegnet der Herausforderung steigender Antragszahlen damit, bestehende Strukturen sukzessive anzupassen.“

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Quelle: Neue Osnabrücker Zeitung, Redaktion
Original-Content von: Neue Osnabrücker Zeitung, übermittelt durch news aktuell

 

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