K.-o.-Tropfen: SPD-Fraktion will strafrechtlichen Schutz vor narkotisierenden Substanzen stärken

K.-o.-Tropfen: SPD-Fraktion will strafrechtlichen Schutz vor narkotisierenden Substanzen stärken

Im Deutschen Bundestag die 1. Lesung des Gesetzentwurfs zur Änderung des Strafgesetzbuches zur Stärkung des strafrechtlichen Schutzes vor sogenannten K.-o.-Tropfen statt. Mit der geplanten strafrechtlichen Änderung will die SPD-Bundestagsfraktion klarstellen, dass der Einsatz von K.-o.-Tropfen eine besonders schwerwiegende Form der Gewalt ist und entsprechend geahndet werden muss.

Sonja Eichwede, stellvertretende Fraktionsvorsitzende:

„K.-o.-Tropfen sind ein heimtückisches Mittel, um Menschen wehrlos zu machen und um ganz bewusst ihre Entscheidungsfähigkeit auszuschalten. Wer einer anderen Person heimlich solche Substanzen zur Begehung eines sexuellen Übergriffs verabreicht, greift massiv in deren körperliche Selbstbestimmung und persönliche Freiheit ein und begeht eine besonders schwere Form sexualisierter Gewalt. Die Betroffenen können sich in diesem Moment häufig weder angemessen wehren noch später vollständig daran erinnern, was geschehen ist. Genau diese Kombination aus Kontrollverlust und Erinnerungslücken macht K.-o.-Tropfen zu einem besonders perfiden Tatmittel. Bisher werden über ein Getränk verabreichte K.-o.-Tropfen rechtlich nicht als gefährliches Werkzeug eingestuft und milder bestraft. Das wollen wir mit diesem Gesetzentwurf ändern: Mit der geplanten Änderung wollen wir den Schutz der Opfer stärken und dafür sorgen, dass solche Taten ihrer besonderen Schwere entsprechend bestraft werden.“

Carmen Wegge, Sprecherin für Recht und Verbraucherschutz:

„Wenn wir über K.-o.-Tropfen sprechen, sprechen wir gleichzeitig immer auch über sexuelle Gewalt gegen Frauen. In vielen Fällen führen Täter mithilfe dieser Substanzen einen Moment herbei, in dem eine Frau sich nicht mehr selbst schützen kann und keine freie Entscheidung treffen kann. Dieser gezielt erzeugte Zustand wird anschließend oftmals ausgenutzt, um ihr sexuelle Gewalt anzutun. Mit unserem Gesetzesvorhaben machen wir einen wichtigen Schritt, um vor allem Frauen besser zu schützen und um Täter härter zu bestrafen. Die Scham muss die Seite wechseln!“

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Quelle: SPD-Bundestagsfraktion, Pressestelle
Original-Content von: SPD-Bundestagsfraktion, übermittelt durch news aktuell
Fotocredit: Symbolbild, Ki generiert, Firefly Gemini Flash, K.-o.-Tropfen, Schutz vor narkotisierenden Substanzen,  / 277656 / Brisystem Ki

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Was sind K.-o.-Tropfen?
  • Wirkstoffe: Meist handelt es sich um Substanzen wie GHB (Gamma-Hydroxybuttersäure) oder GBL (Gamma-Butyrolacton).
  • Eigenschaften: Sie sind oft geruchs- und geschmacksneutral oder leicht salzig, was in Mischgetränken oder Cocktails kaum auffällt.
  • Ziel der Täter: Ausnutzung der Wehrlosigkeit für Sexualdelikte (Vergewaltigung) oder Eigentumsdelikte
Wirkung und Symptome
  • Wirkungsverlauf: Setzt oft plötzlicher und unkalkulierbarer ein als ein normaler Rausch.
  • Symptome: Schwindel, Übelkeit, Benommenheit, Enthemmung bis hin zur völligen Bewusstlosigkeit.
  • Folgen: Häufig kommt es zu Amnesie (Gedächtnislücken/Filmriss) für den Zeitraum der Wirkung, was den Nachweis einer Tat erschwert.

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Quelle: Ki, Polizei Baden Württemberg / Apotheken Umschau

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