Dirk Wiese: „Pflege muss bezahlbar und verlässlich bleiben“
Dirk Wiese, Bundestagsabgeordneter für den Hochsauerlandkreis und Parlamentarischer Geschäftsführer der SPD-Bundestagsfraktion, äußert sich zur Neuordnung der Pflegeversicherung:
„Der Gesetzentwurf zur Neuordnung der Pflegeversicherung wurde am 30. September im Bundeskabinett beschlossen. Nun steht bis Ende des Jahres das parlamentarische Verfahren hier im Deutschen Bundestag auf der Tagesordnung. Wir werden im Laufe des Novembers eine Anhörung zum Entwurf durchführen. Das Inkrafttreten ist von der Bundesregierung für den 1. Januar 2027 geplant. Wie bei jedem parlamentarischen Verfahren gilt das „Strucksche Gesetz“, wonach Gesetzentwürfe den Bundestag nie ohne substanzielle Änderungen verlassen.“, so Wiese.
„Die gesetzliche Pflegeversicherung hat sich seit ihrer Einführung vor über 30 Jahren als tragende Säule unserer sozialen Sicherung bewährt.
Sie bietet mittlerweile mehr als sechs Millionen Menschen auch im Rahmen eines Teilleistungssystems notwendige Sicherheit im Pflegefall. Mit dem Pflegestärkungsgesetz II und der Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs im Jahr 2017 – fünf Pflegegrade statt drei Pflegestufen – haben wir die Weichen neu gestellt und insbesondere die Versorgung von Menschen mit kognitiven Einschränkungen deutlich verbessert.
In den darauffolgenden Jahren haben wir als SPD in Regierungsverantwortung weitere wichtige Schritte zur Verbesserung der Pflege und zur Stärkung der Beschäftigten unternommen. Dazu gehören unter anderem Entlastungen bei längerer Verweildauer in Pflegeheimen, die Anhebung des Entlastungsbetrags zur Unterstützung im Alltag, die Dynamisierung des Geldwertes von Pflegeleistungen, die Einführung flexibler Budgets sowie deutlich bessere Löhne für Pflegekräfte.
In den letzten zehn Jahren haben sich die Rahmenbedingungen nun grundlegend verändert.
Die Pflegeversicherung steht heute unter erheblichem finanziellem Druck. Die Ausgaben für Pflegeleistungen übersteigen inzwischen deutlich die Beitragseinnahmen. Es wurde von uns bereits mehrfach mit Beitragssatzanpassungen und Bundesdarlehen gegengesteuert. Allein in diesem Jahr hat das SPD-geführte Bundesfinanzministerium die Zahlungsfähigkeit der SPV mit 3,6 Mrd. € sichergestellt. Die finanzielle Lage bleibt dennoch mittelfristig äußerst angespannt.
Ohne unmittelbare Reformmaßnahmen im Rahmen des PNOG drohen der Sozialen Pflegeversicherung Defizite von rund 7,6 Milliarden Euro im Jahr 2027 und von mehr als 15,4 Milliarden Euro im Jahr 2028. Bei einem jährlichen Ausgabenvolumen von ca. 74 Milliarden Euro entspricht dies einem Minus von bis zu 20 Prozent. Die Ursachen hierfür liegen insbesondere in der deutlich gestiegenen Inanspruchnahme von Pflegeleistungen – die Zahl der Pflegebedürftigen ist von rund 2,8 Millionen im Jahr 2015 auf 6 Millionen im Jahr 2025 überdurchschnittlich angestiegen. Hinzu kommen gestiegene Personalaufwendungen infolge notwendiger Verbesserungen bei der Bezahlung von Pflegekräften sowie in Teilen auch der Einfluss der demografischen Entwicklung. Kurzum, die Grundlagen der Sozialen Pflegeversicherung haben sich erheblich verändert.“, erklärt Wiese.
„Als SPD tragen wir gemeinsam mit unserem Koalitionspartner Verantwortung für notwendige kurz- und langfristige Reformschritte. Darum hat sich die Bundesregierung kurzfristig darauf verständigt, die bereits auf dem Tisch liegenden Reformoptionen der Bund-Länder-Arbeitsgruppe Pflege – Zukunftspakt Pflege aus dem vergangenen Jahr, um Reformvorschläge von Expertinnen und Experten zu erweitern. Unser gemeinsames Ziel ist eine solide Basis der Sozialen Pflegeversicherung, auch für die kommenden Jahrzehnte.“
Wiese ergänzt: „Die am 14. Oktober 2026 von der Bundesregierung eingesetzte Pflegestrukturkommission wird sich nun bis Ende Januar 2027 anhand umfassender Vorgaben beraten. Unter anderem wird sie sich mit folgenden Fragestellungen auseinandersetzen und ergänzende Vorschläge unterbreiten:
- Detailanalyse der Ausgabenentwicklung der sozialen und privaten Pflegeversicherung.
- Empfehlung von Maßnahmen für eine nachhaltige und bedarfsgerechte Finanzierung unter Einschluss der Frage eines Solidarausgleichs zwischen privater und sozialer Pflegeversicherung.
- Empfehlung von Maßnahmen für eine effizientere und bessere Pflegeversorgung, aufbauend auf den Vorschlägen des Zukunftspakts Pflege und der Frage möglicher Entlastung der Betroffenen bei den pflegebedingten Eigenanteilen im Pflegeheim.
- Empfehlung zu Maßnahmen zur besseren Verzahnung präventiver und rehabilitativer Angebote in der akutmedizinischen und pflegerischen Versorgung.
Wir alle setzen gemeinsam große Erwartungen in die Strukturvorschläge der Kommission. Klar ist, am Ende müssen wir zu abschließenden politischen Entscheidungen kommen, die in ein PNOG 2.0 münden. Mit Blick auf die drängenden Finanzierungs- und Strukturfragen streben wir eine Gesetzgebung noch bis Mitte kommenden Jahres an.“
Wiese ergänzt:“ Unsere Antwort auf die Herausforderungen bleibt klar: Wir als SPD setzen auf mehr Solidarität als Leitprinzip für die Zukunft. Denn die große Mehrheit der Menschen in unserem Land ist auf verlässliche Sozialversicherungssysteme angewiesen.
Mit der Verabschiedung des Kabinettentwurfes zum PNOG hat sich im Vergleich zum ursprünglichen Entwurf der ehemaligen Bundesgesundheitsministerin Nina Warken einiges bewegt. Für uns war klar, dass es dem ursprünglichen Entwurf an Ausgewogenheit fehlte. Wir haben auf Ebene der Bundesregierung deshalb intensiv diskutiert und konnten erreichen, dass beispielsweise
- die Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige unangetastet bleiben,
- es zu keiner Absenkung von Pflegegeldzahlungen zu Beginn der Versorgung kommt,
- die von der Verweildauer abhängigen Zuschüsse der stationären Pflege nicht später einsetzen und auch
- die Tariftreue von Anbietern als Zugangsvoraussetzung zur Versorgung erhalten bleibt.
Jenseits der hier hervorgehobenen Korrekturen möchte ich aber auch betonen, dass es sich beim PNOG um keine reine Spargesetzgebung handelt.
Erklärtes Ziel der Reform ist, bestehende Strukturen zu vereinfachen, Bürokratie abzubauen und Leistungen flexibler nutzbar zu machen. Die geplante Neuordnung verschiedener Budgets soll die Leistungen der Pflegeversicherung übersichtlicher und leichter zugänglich gestalten. Gleichzeitig sollen Leistungen stärker gebündelt und zielgenauer eingesetzt werden. Ein Beispiel hierfür ist das geplante Sozialraumbudget, das den bisherigen Entlastungsbetrag ersetzen soll und die Inanspruchnahme wohnortnaher Unterstützungsangebote erleichtern könnte.
Ein weiteres Anliegen des Gesetzentwurfs ist die Modernisierung der pflegerischen Infrastruktur. Pflegeeinrichtungen sollen bei der Einführung technischer und digitaler Innovationen stärker unterstützt werden, um Arbeitsabläufe zu verbessern und Pflegekräfte zu entlasten. Für Pflegebedürftige sowie ihre An- und Zugehörigen ist darüber hinaus ein digitales Pflege-Cockpit vorgesehen. Auch die Planung und Vernetzung der stationären Pflegeinfrastruktur soll künftig besser koordiniert werden.
Menschen, die zu Hause gepflegt werden, sollen künftig eine intensivere fachliche Pflegebegleitung und -beratung erhalten.
Ziel ist es, Selbstständigkeit und Lebensqualität möglichst lange zu erhalten. Die geplante Beratung sollen insbesondere zu Beginn eines erhöhten Pflegebedarfs Orientierung geben, die Versorgungsqualität in der Häuslichkeit besser sicherstellen und über bestehende Hilfs- und Unterstützungsangebote informieren. Für akute Belastungs- und Notsituationen in der häuslichen Pflege ist zudem ein Überbrückungsbudget vorgesehen, das kurzfristige Unterstützungsleistungen vor Ort ermöglichen soll.
Für uns als SPD ist eine stärkere Ausrichtung der Pflege auf Prävention und Rehabilitation von Pflegebedürftigen und ihren An- und Zugehörigen von zentraler Bedeutung. Pflegebedürftigkeit soll nach Möglichkeit vermieden, hinausgezögert oder zumindest in ihren Auswirkungen begrenzt werden. Pflegebedürftige sollen einen besseren Zugang zu Präventions- und Gesundheitsangeboten erhalten. Gleichzeitig müssen Pflegeberatung und Pflegeeinrichtungen stärker präventiv und rehabilitativ ausgerichtet werden.
Auch der Kabinettentwurf zum PNOG enthält angesichts der schwierigen finanziellen Lage Akzente, die von uns fortgesetzt kritisch diskutiert werden. Auch Ihre Zuschrift – für die ich Ihnen erneut danken möchte – bestätigt uns in dieser Einschätzung und gibt weitere Orientierung. Für uns muss sich eine solche Reform an der Lebensrealität der Pflegebedürftigen und der sie pflegenden An- und Zugehörigen ausrichten. Das Versprechen einer Pflegereform muss für uns lauten: Verlässlichkeit von Leistungen, ein niedrigschwelliger Zugang und eine unbürokratische Praxis der Abwicklung.
Die Sorgen vieler Betroffener und auch Pflegeanbieter nehmen wir deshalb sehr ernst!
Beispiele für kritische Neuerungen des Entwurfs sind das Aufgehen der Mittel des derzeitigen Jahresbetrages für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege in der neuen Budgetstruktur oder ein fehlender Zugang zum künftigen Sozialraumbudget im Pflegegrad I. Mit Blick auf die professionellen Pflegeanbieter wird außerdem deren Rolle im Rahmen der zukünftigen Pflegeberatung sowie die Frage der Erbringung von Betreuungsleistungen zu diskutieren sein. Für uns ist hierbei klar, dass etablierte und funktionierende Strukturen der ambulanten Pflege erhalten bzw. ihnen eine verlässliche Strukturwandelperspektive geboten werden muss.
Alle Hinweise müssen nun auf den Tisch, sorgfältig geprüft und ohne ideologische Scheuklappen mit dem Koalitionspartner diskutiert werden. Zugleich ist auch klar, dass angesichts der aktuellen Herausforderungen alle ihren Beitrag leisten müssen. Dies betrifft insbesondere die Bundesländer, die ihren Finanzierungsverpflichtungen im Bereich der Pflege bislang nicht ausreichend nachkommen.
Aus unserer Sicht wird es nur mit einer deutlich stärkeren Einnahmebasis gelingen, die soziale Pflegeversicherung nachhaltig zu stabilisieren und die notwendige Pflegeinfrastruktur im Interesse der Betroffenen zukunftsfest aufzustellen. Deshalb setzen wir uns weiterhin für die Einführung einer Pflegebürgerversicherung ein, in die alle einzahlen.
Ebenso dürfen zusätzliche Steuereinnahmen für den Bundeshaushalt zur Stabilisierung der Pflegeversicherung kein Tabu sein.
Wir sind überzeugt, dass eine starke und solidarische Pflegeversicherung im Interesse der großen Mehrheit der Bevölkerung liegt und auch von ihr unterstützt wird. Die parlamentarischen Beratungen bieten nun die Gelegenheit, notwendige Korrekturen auch vorzunehmen und die Reform noch stärker an den Bedürfnissen der Pflegebedürftigen, ihrer Angehörigen und auch der Pflegedienstleistung auszurichten. Dafür werden wir uns als SPD-Fraktion mit Nachdruck einsetzen. Wir haben Verantwortung für die Pflege übernommen und werden dieser Verantwortung auch gerecht werden.“, so Wiese.
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- Quelle: Büro Dirk Wiese
- Fotocredit: Dirk Wiese



