Strom aus Brilon von den Stadtwerken – ganz einfach wechseln und sofort sparen!

Haben Sie schon einmal darüber nachgedacht Ihren Stromanbieter zu wechseln? Ein Wechsel ist ganz einfach und ohne Risiko möglich – senken Sie ihre Ausgaben für Strom um bis zu 150 €*.

brilon-totallokal: Lassen Sie sich jedoch nicht von vermeintlich günstigen Angeboten mit hohen Boni-Zahlungen irritieren. Denn der Strompreis ist zum Großteil durch Netzentgelte, Steuern, Abgaben und Umlagen vorgegeben. Lediglich der Anteil für Beschaffung und Vertrieb sind zu einem geringen Teil beeinflussbar. Daher werden Lockangebote mit hohen Boni durch verdeckte Preiserhöhungen später oft zur Kostenfalle.

Vertrauen Sie Ihren Stadtwerken vor Ort und leisten Sie damit einen Beitrag zur Sicherung der Wirtschaftsleistung von Brilon. Stadtwerke zahlen Ihre Steuern vor Ort, schaffen Arbeitsplätze und die erwirtschafteten Ergebnisse kommen der Stadt und damit dem Bürger zugute.

Profitieren Sie beispielsweise bei den Stadtwerken Brilon von günstigen und langfristig konstanten Preisen**, fairen Vertragsbedingungen sowie einem top Service vor Ort in Brilon. Ein Wechsel ist einfacher als man denkt und kostet Sie oft weniger als 10 Minuten Zeit. So einfach können Sie ihre Ausgaben für Energie reduzieren. Wechseln sie in nur 3 Schritten und sichern Sie sich Energie aus Brilon von den Stadtwerken: einfach anrufen, Vertrag ausfüllen, fertig! Alles Weitere erledigen die Stadtwerke für Sie. So sparen Sie von Anfang an und das mit gutem Gewissen.

Den günstigen Brilon-Strom gibt es übrigens nicht nur in Brilon!

Neue Energie ganz einfach – die Stadtwerke machen das für Sie!

*Der Preisvorteil bezieht sich auf die Tarife Brilon Strom im Vergleich zum Grundversorgungstarif RWE Klassik Strom auf Basis eines Jahresverbrauchs von 4.000 kWh zum Preisstand 09.09.2015 ohne Berücksichtigung von unter Umständen günstigeren Sondertarifen.

** die derzeitigen Preise für Strom und Gas in den Tarifen Brilon Strom und Brilon Gas haben eine eingeschränkte Preisgarantie bis zum 31.12.2016 – ausgenommen von der Preisgarantie sind Änderungen bei Netzentgelten, Steuern, Abgaben und Umlagen.

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