Ihr sollt euch schämen! – Brilon ist nicht mehr die Stadt des Waldes, sondern der Windräder (Hier zum Video)
brilon-totallokal: Zum Auftakt der 3. Sondersitzung des Rates am 18. Februar, demonstrierten vor dem Sitzungsgebäude Bürger von Altenbüren, Rixen und Scharfenberg, gegen die Errichtung von neun neuen Windrädern vor ihren Toren. In Gesprächen mit Ratsvertretern vor Sitzungsbeginn versuchten sie diese von einer möglichen Zustimmung des Rates abzubringen.
Diese Sondersitzung war notwendig geworden, da in der Ratssitzung am 3. Februar 2016 der Tagesordnungspunkt sieben wegen Beschlussunfähigkeit nicht abschließend behandelt werden konnte. Der BRILONER ANZEIGER berichtete hierüber. Aufgrund der Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gestzes und aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten sind die Baugenehmigungen unbedingt in 2016 anzustreben. So der Standpunkt der Stadtwerke Brilon AöR (Anstalt öffentlichen Rechts). Bei einer Entscheidung zu einem späteren Zeitpunkt empfiehlt der Vorstand und die Geschäftsführung dem Verwaltungsrat den sofortigen Ausstieg aus dem Projekt.
In einer vorab verteilten Erklärung von Stadtrat Manfred Göke – CDU/Altenbüren, wies dieser darauf hin: „Ich kann jetzt nur noch an alle die an diesem Prozess beteiligt sind appellieren: An die Planer, an die Investoren, an die Banken und an die Grundstückseigentümer, an alle die es verhindern können, lasst nicht zu das unsere Heimat verschandelt wird“.
Warum nicht Windräder in der freien Fläche?
Auf Antrag der CDU Fraktion wurde die Tagesordnung um den Punkt „Einwohnerfragestunde“ einstimmig erweitert. In dieser Fragestunde die ca. 40 Minuten dauerte, meldeten sich vor allem Altenbürener Bürger um ihre Sorgen und Ängste darzulegen. Ortsnähe, Geräuschbelästigung, verminderte Attraktivität des Ortes, Wertminderung von Gebäuden und Flächen, warum nicht im Wald oder in der freien Fläche, warum nicht 2000 Meter Abstand, waren nur einige Punkte die den Bürgern auf den Nägeln brannten. Sowohl der Beigeordnete Reinhold Huxoll als auch Bürgermeister Dr. Bartsch zeichneten den Fragestellern/innen die Einengung und gesetzlichen Vorgaben denen die Stadt Brilon und somit auch der Rat unterliegt auf.
Grundsätzlich gilt, Planung ist die einzige Möglichkeit Wildwuchs bei der Installation von Windrädern auszuschließen. Diese Planung muss jedoch gerichtsfest sein, um Auswüchse wie in Bad Wünnenberg zu vermeiden. In einem solchen Fall währe auch der Mindestabstand von der Wohnbebauung nicht mehr bindend. Besonders zu beachten sind die Vorgaben des Bundesverwaltungsgerichts für das Verfahren, das eine Differenzierung nach harten und weichen Kriterien fordert. Ein Abstand von 2000 m zur Wohnbebauung wie er in Bayern üblich ist, lässt die Rechtsprechung in NRW nicht zu, hier hat die Politik auf Landesebene geschlafen. Diese Erklärung konnte die anwesenden Altenbürener nicht befriedigen. Aus ihren Reihen kam die Feststellung: „Der Mensch in NRW ist weniger Wert als die Windkraft“. Nach Abschluss der Fragestunde wurden die vier Tagesordnungspunkte der Sondersitzung debattiert. In der Einladung zu der Sitzung wurde besonders darauf hingewiesen, das zu dem Tagesordnungspunkt 1(Windenergieanlagen ) der Rat gemäß Gemeindeordnung NRW ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienen beschlussfähig ist.
Stadtwerke reihen sich in die Reihe der Investoren ein
Mit der vorgenannten Feststellung machte Karin Bange – CDU auf die Problematik aufmerksam, einerseits als Rat über die Realisierung von Windenergieanlagen (WEA) durch die Stadtwerke und im Verwaltungsrat der Stadtwerke über die Investition dazu und andererseits im Rat, über die Flächenbestimmung abzustimmen. Hier sieht sie die Möglichkeit der Befangenheit. Die Gefahr, dass hierdurch dieser Plan dann kippt, ist so ihre Forderung, auszuschließen. Axel Reuber – Vorstand Stadtwerke erläuterte noch einmal kurz die in Frage kommenden Flächen und deren mögliche Belegung mit Windrädern. Für die Stadtwerke sind maximal vier Windräder auf städtischem Grund vorgesehen. Er machte aber auch darauf aufmerksam dass momentan nicht über den Flächennutzungsplan entschieden wird. Es geht darum den Stadtwerken die Möglichkeit zu schaffen, mit der Energiewende Geld zu verdienen. In der sich anschließenden Diskussion gingen die Wogen teilweise hoch. Eberhard Fisch – CDU stellte fest, die Interessenlage der Altenbürener Bürger ist höher zu bewerten, die Stadtwerke sollten sich heraushalten bei der Installation von Windrädern. „Wir haben die Planung aus Notwehr gemacht, um einer Verspargelung unserer Heimat entgegenzuwirken und eine Situation wie in Wünnenberg zu vermeiden. Wir müssen den Altenbürenern nicht noch vier zusätzliche Windräder zu den Privaten hinsetzen“. Er erklärte, dass die CDU Fraktion der Vorlage nicht zustimmen werde. Laut Hubertus Weber – SPD geht es darum, bei allem Respekt für die Altenbürener Demo, das nicht nur wenige von der Windenergie profitieren, sondern das die Vorteile auf viele Bürger d. h. die Bewohner Brilons, verteilt werden. Die Privatinvestoren sind definitiv bereits in den Startlöchern. Die Stadtwerke wären neben den eigenen Windrädern auch Betreiber für drei private Windräder. Besonders wies er darauf hin, das die Stadtvertreter die getriebenen sind. Wenn sie nicht entscheiden, fällt möglicherweise die Entscheidung an den Kreis. Dieser habe kürzlich in Marsberg elf Windräder genehmigt. Es geht um den Auftrag an die Stadtwerke, zu prüfen ob eins bis vier Windräder gebaut werden können.
Die folgende Abstimmung ergab: 14 Ja Stimmen (SPD, BBL und Linke), 9 Nein Stimmen (CDU) und 2 Enthaltungen (SPD). Auf dem Empore gab es daraufhin laute Entrüstung über das Ergebnis. Hinweise auf die nächste Wahl und weitere Äußerungen der Empörung (siehe Hauptüberschrift) vielen.
Der genaue Text lautet: Der Rat der Stadt Brilon stimmt im Zusammenhang mit dem dargestellten Projekt „Realisierung von Windernergieerzeugungsanlagen“ der SWB AöR den Einzelbeschlussvorschlägen zu. 1. Der Verwaltungsrat bewilligt finanzielle Mittel in Höhe von 150 T €. – 2. Der Verwaltungsrat beauftragt die Geschäftsführung, mit den privaten Investoren die Entwicklung von WEA weiter zu verfolgen und die entsprechenden Vertragswerke vorzubereiten. – 3. Der Verwaltungsrat beauftragt die Geschäftsführung, Pachtverträge mit den potenziellen privaten Grundstückseigentümern abzuschließen. – 4. Der Verwaltungsrat beauftragt die Geschäftsführung die notwendigen Arbeiten zur Erstellung eines Genehmigungsverfahrens nach dem Bundes-Immissionsgesetz (BImSchG) zu beauftragen und den BImSchG-Antrag zur Errichtung der WEA zu erstellen.
Es ist sicherlich nicht weltfremd anzunehmen, dass hiermit die Errichtung von vier Windrädern auf der Fläche „Windsberg“ festgeschrieben ist.
Bildunterschrift: Etwa 100 Einwohner von Altenbüren, Rixen und Scharfenberg demonstrierten gegen die Errichtung von Windrädern in der Nähe von Altenbüren vor dem Bürgersaal im Kolpinghaus. Alle Sitzungsteilnehmer mussten an dieser Demo vorbei in den Sitzungssaal.
Text + Bild: Peter Kasper