Ende des „ewigen Widerrufsrechts“ am 21.06.2016

Brilon-Totallokal: Rechtsanwälte Mühlenbein und Kollegen recherchieren für Sie!  „Letzte Chance auf Widerruf von alten Immobilienkrediten“

brilon-totallokal:  Die Bauzinsen sind niedrig. Ein Ärgernis für den Häuslebauer, der bereits vor einigen Jahren einen deutlich teureren Immobilienkredit abgeschlossen hat. Noch haben Kreditnehmer die Möglichkeit, vom sogenannten „Widerrufsjoker“ Gebrauch zu machen.
Bei vielen Altverträge aus dem Zweitraum zwischen November 2002 und Juni 2010 ist die Widerrufsbelehrung fehlerhaft. Dies hat zur Folge, dass die eigentlich zweiwöchige Widerrufsfrist gar nicht zu laufen begonnen hat und der Altvertrag unter Umständen noch immer widerrufen werden kann.

Das sogenannte „ewige Widerrufsrecht“ findet bald ein Ende. Durch ein neues Gesetz endet dieses am 21.06.2016. Der Widerruf muss der jeweiligen Bank oder Sparkasse spätestens an diesem Tag vorliegen.

Wer vom möglicherweise noch bestehenden Widerrufsrecht Gebrauch machen will, sollte sich jedoch auch frühzeitig Gedanken über die Anschlussfinanzierung machen. Wenn die Bank den Widerruf akzeptiert, ist die Restschuld nämlich innerhalb von 30 Tagen auszugleichen.

Informationen: Rechtsanwältin Carina Krautstrunk + Rechtsanwälte Mühlenbein und Kollegen

www.muehlenbein.de/letzte-chance-auf-widerruf-von-alten-immobilienkrediten-stichtag-21-06-2016//

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