Ratssitzung: Windenergieanlagen die 2.

Windenergieanlagen die 2. / Abwägung bisheriger Eingaben und Beschluss zur öffentlichen  Auslegung

brilon-totallokal:  Zur 17. Sitzung des Rates der Stadt Brilon hatte Bürgermeister Dr. Christof Bartsch für den 14. April 2016 in das Bürgerzentrum Kolpinghaus in Brilon eingeladen. Diese Sitzung war außerplanmäßig notwendig geworden, da bei der 16. Sitzung des Rates am 17. März  2016 der Tagesordnungspunkt zwei,  wegen Beschlussunfähigkeit des Rates zurückgestellt werden musste.  

Wir nehmen Baurecht, um Baurecht zu geben.

Zu Sitzungsbeginn waren 17 Ratsvertreter/innen einschließlich des Bürgermeisters anwesend. Nach Eröffnung durch Dr. Bartsch, in der er besonders auf den Text des Tagesordnungspunktes 2. hinwies: „97. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Stadt Brilon zur Darstellung von Konzentrationszonen für die Errichtung von Windenergieanlagen im Stadtgebiet mit der Folge, der Ausschlusswirkung an anderer Stelle. – Abwägung der bisher eingegangenen Eingaben und Beschluss zur erneuten öffentlichen Auslegung.“ Ebenso wurde bereits mit der Einladung zu dieser Ratssitzung darauf hingewiesen, dass der Rat gemäß § 49 Abs.- 2 der Gemeindeordnung NTW ohne Rücksicht auf die Zahl der Erschienenen, zu dem Tagesordnungspunkt 2 beschlussfähig ist.

Bezüglich der persönlichen Befangenheit verliessen daraufhin neun Ratsvertreter/innen den Sitzungssaal, eine weitere verließ etwas später ebenfalls die Sitzung, so das sieben Ratsvertreter/innen unter dem  Vorsitz des stellertretenden Bürgermeisters Holger Borkamp sich dem Hauptthema des Abends – Windenergieanlegen – Konzentrationszonen widmen konnten.

Unmut und Unverständnis über die ULB des HSK

Seit Ende 2013 befindet sich die Stadt Brilon im formellen Verfahren zur Ausweisung von Konzentrationsflächen für Windenergieanlagen. Nachdem sieben Konzentrationsflächen benannt worden waren und das notwendige Prozedere in Gang kam, verwundert es Karin Bange (CDU) und Wolfgang Kleineberg (SPD) schon sehr, das zu diesem späten Zeitpunkt die Rückweisung durch die Untere Landschaftsbehörde des HSK erfolgte. „Hoffnungen und Ängste sind dadurch unnötigerweise entstanden“, so Karin Bange (CDU). Vor allem interessierte die Frage, ob nun die gesamte Planung neu aufgelegt werden muss.

Der Leiter der Stadtplanung Gernot Oswald stellte fest, ja, wir wollen offenlegen, da drei vorgeschlagene Flächen wegfallen. Die Vorplanung bei einem positiven Ausgang der heutigen Sitzung, dass heißt, der Rat folgt den Vorschlägen der Verwaltung,  sieht vor, dass am 29. April eine Offenlegung bis einschließlich 30. Mai erfolgt. Somit beginnt das Verfahren wieder von vorn. Den Ratsvertretern/innen   geht es um Rechtssicherheit, um die Einflussnahme der Stadt, wo Windräder gebaut werden können zu erhalten.  Bad Wünnenberger Verhältnisse sind allen als abschreckendes Beispiel vor Augen.

Die nunmehr verbliebenen Flächen sind: Zone 1: Im westlichen Stadtgebiet von Brilon, zwischen Altenbüren und Scharfenberg, nahe der Gemeindegrenze zu Olsberg. Zone 3:  nordöstlich von Brilon, zwischen Wülfte , Oberalme und Nehden, nördlich der K 59. Zone 5: Im nordöstlichen Bereich des Stadtgebietes zwischen Radlinghausen, Bleiwäsche und Madfeld. Zone 6: Im östlichen Bereich des Stadtgebietes zwischen Thülen im Westen und Madfeld im Osten. Nach dem Wegfall der Konzentrationszonen zwei, vier und sieben verbleiben Konzentrationsflächen von 1.019 ha.

Nach einem zwei stündigen Vorlese- und Erläuterungsmarathon durch Gernot Oswald, in dem 208 Eingaben behandelt wurden, konnten die Stadtvertreter/innen zur Abstimmung übergehen. 92 Einzelbeschlüsse waren notwendig. Die Eingaben wurden einstimmig abgelehnt, oder zur Kenntnis genommen bzw. berücksichtigt.

Text: Peter Kasper

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