Brilon-Totallokal: Handwerker dürfen nicht unverschuldet in Existenznot kommen…
brilon-totallokal: HSK. Der heimische Bundestagsabgeordnete Patrick Sensburg begrüßt den Gesetzentwurf zur Reform des sog. Gewährleistungsrechts, der am heutigen Freitag (10. Juni 2016) im Bundestag erstmals diskutiert wurde. „Mit dem vorliegenden Entwurf sorgen wir dafür, dass Handwerker nicht länger auf den Aus- und Einbaukosten für fehlerhaftes Material sitzen bleiben. Die bisherige Regelung konnte gerade bei Klein- und Kleinstbetrieben dazu führen, dass diese unverschuldet in Existenznöte gerieten. Auch im Hochsauerlandkreis sind davon viele Betriebe betroffen gewesen und daher freue ich mich, dass wir hier nun Abhilfe schaffen werden. Als Unionsfraktion im Bundestag haben wir dafür gesorgt, dass diese Problematik nun endlich angegangen wird“, so Sensburg.
Mit dem Gesetzentwurf wird ein Problem angegangen, dass auch im Sauerland zahlreiche Handwerksbetriebe unverschuldet an den Rand der Existenz gebracht hat: Wenn ein Handwerker fehlerhaftes Material verbaut, dann kann er von seinem Lieferanten zwar Ersatz für das fehlerhafte Material einfordern, auf den Kosten für den Ausbau des fehlerhaften Materials und Einbau des neuen Materials bleibt der Handwerker bisher aber sitzen. Wenn beispielsweise fehlerhafte Wasserleitungen verbaut wurden, und dies erst nach Fertigstellung des Baus auffiel, dann musste der Handwerker unter Umständen auf eigene Kosten ganze Wände und Böden wieder aufmachen, um das fehlerhafte Material zu tauschen.
Der neue Gesetzentwurf sorgt nun dafür, dass der Handwerker seinen Lieferanten für diese Kosten in Regress nehmen kann. Der Lieferant wiederum kann dann den Hersteller des fehlerhaften Materials in Regress nehmen. „So sorgen wir dafür, dass letzten Endes derjenige für den entstandenen Schaden haftet, der diesen auch zu verantworten hat“, so Sensburg, der als Mitglied im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz selber aktiv an dem Entwurf mitgearbeitet hat. Gleichzeitig beinhaltet der Gesetzentwurf auch Änderungen im Bauvertragsrecht zu Gunsten der Bauherren.
Der Entwurf sieht vor, die allgemeine Regelung des Werkvertragsrechts im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) um spezifische Regelungen eines Bauvertragsrechts ergänzen. Zu den vorgeschlagenen Änderungen gehört die Einführung der neuen Rechtsfigur eines Verbraucherbauvertrages im BGB. Unter anderem soll der private Bauherr gegenüber dem Auftragnehmer ein sogenanntes Anordnungsrecht erhalten, das heißt die Befugnis, Änderungswünsche zur Bauausführung einseitig anzuordnen. Außerdem soll das Kündigungs- und Widerrufsrecht klargeregelt werden. „Ich freue mich, dass wir nun endlich den Gesetzentwurf zu diesem wichtigen Thema vorliegen haben. Wichtig ist nun, dass wir im weiteren Verfahren das Gespräch mit dem Handwerk suchen, um eventuell an der einen oder anderen Stelle noch Verbesserungen zu erreichen. Im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz werde ich diese Diskussion aktiv mit begleiten“, so Sensburg.