Sensburg: Protest der Kommunen beim Unterhaltsvorschuss hat Wirkung gezeigt

Brilon-Totallokal: Als Union stehen wir dabei an der Seite der Kommunen“, so der heimische Bundestagsabgeordnete Patrick Sensburg

brilon-totallokal: Hochsauerlandkreis-Berlin. Nach zahlreichen Protesten aus den Reihen der Kommunen hat die Unionsfraktion im Deutschen Bundestag beschlossen, die Reform des Unterhaltsvorschusses für Alleinerziehende in diesem Jahr nicht mehr im Bundestag zu behandeln. „Als Union unterstützen wir zwar das Ziel, Alleinerziehende beim Unterhaltsvorschuss besser zu stellen, aber hier muss zunächst die Finanzierung geklärt werden, damit die Kommunen nicht auf den Kosten sitzen bleiben. Das SPD-geführte Familienministerium steht nun in der Pflicht, die offenen Fragen zu klären. Als Union stehen wir dabei an der Seite der Kommunen“, so der heimische Bundestagsabgeordnete Patrick Sensburg.

Bund und Länder hatten sich Ende Oktober darauf verständigt, das Unterhaltsvorschussgesetz zum 01. Januar 2017 zu reformieren. Ziel sollte es sein, dass Alleinerziehende für ihre minderjährigen Kinder künftig bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres Unterhaltsvorschuss beziehen können. Bislang gilt dies nur für maximal sechs Jahre, höchstens jedoch bis zum 12. Lebensjahr. 

Bundesfamilienministerin Schwesig von der SPD hatte im Oktober erklärt, die Finanzierung der Reform sei zwischen Bund, Ländern und Kommunen abgestimmt. Dies stellte sich aber als falsch heraus. Das Ministerium selber sprach zuletzt von einer noch herbei zu führenden Einigung mit den Ländern, wollte das Vorhaben aber trotzdem bereits zum 01. Januar 2017 umsetzen. 

Die kommunalen Spitzenverbände hatten daher dringend davor gewarnt, das Vorhaben umzusetzen, solange die Finanzierung nicht geklärt sei. Außerdem hatten die Kommunen kritisiert, dass sie bei einem Inkrafttreten zu Beginn des neuen Jahres keine Zeit gehabt hätten, sich personell auf die Änderungen einzustellen. Sie hatten mit stark steigenden Anträgen in Folge der Reform gerechnet.

Quelle: Stephan Vormann / Wissenschaftlicher Mitarbeiter

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