Neues Schutzgebiet

Brilon-Totallokal:  „Bruchhauser Steine“ werden Nationales Naturmonument 

brilon-totallokal:   Weithin sichtbar prägen vier mächtige Felssäulen das Landschaftsbild auf dem Istenberg östlich des zu Olsberg gehörenden Bruchhausens. Bis zu 92 Meter hoch sind die Säulen, die vor Millionen von Jahren durch Vulkane, Faltung der Erdschichten und Erosion entstanden. Nun werden die Relikte der geologischen Vergangenheit des Sauerlandes zum ersten „Nationalen Naturmonument“ des Landes Nordrhein-Westfalen. 

Möglich ist das dank der Neufassung des Landesnaturschutzgesetzes NRW vom 25.11.2016. So kann jetzt in NRW ein neuer Schutzgebietstyp, das Nationale Naturmonument, ausgewiesen werden. Ein solches Schutzgebiet ist in Deutschland erst ein einziges Mal vertreten – die „Ivenacker Eichen“ in Mecklenburg-Vorpommern. 

Das Land Nordrhein-Westfalen wagt nun den Vorstoß und weist das bundesweit zweite, und NRW-weit erste, Nationale Naturmonument aus, die „Bruchhauser Steine“. 

Ihre Unterschutzstellung als Nationales Naturmonument erfolgt aufgrund der dort vorkommenden seltenen Pflanzen- und Tierarten, der geologischen Entstehungsgeschichte sowie der noch immer vorhandenen Bezirksregierung Arnsberg Pressestelle Seibertzstraße 1 59821 Arnsberg Telefon: 02931/82- Telefax: 02931/82- 2467 [email protected] Durchwahl Christoph Söbbeler – 2120 Theresa Frigger – 2170 Benjamin Hahn – 2123 kulturhistorischen Wallanlagen aus der Eisenzeit. Jeder dieser Aspekte ist für sich bereits eine Besonderheit. Auf diesem engen Raum vereint, stellen sie jedoch ein bundesweit seltenes und herausragendes Ensemble dar. 

www.bra.nrw.de 2 

kulturhistorischen Wallanlagen aus der Eisenzeit. Jeder dieser Aspekte ist für sich bereits eine Besonderheit. Auf diesem engen Raum vereint, stellen sie jedoch ein bundesweit seltenes und herausragendes Ensemble dar. 

Im Auftrag des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MKULNV) legt die Bezirksregierung Arnsberg einen Entwurf der Schutzgebietsverordnung öffentlich aus. Diese ist in den Räumen einsehbar. 

1. bei der Bezirksregierung Arnsberg in 59821 Arnsberg, Hansastraße 19, Zimmer 017 

2. beim Landrat des Hochsauerlandkreises in 59872 Meschede, Steinstraße 27, Zimmer 686 

3. beim Bürgermeister der Stadt Olsberg in 59939 Olsberg, Bigger Platz 6, 2. Obergeschoss (Aushang)  vom 6. Februar bis 6. März 2017 einschl. 

Anregungen und Bedenken können bis zum 06. März 2017 an die Bezirksregierung Arnsberg, Dezernat 51, z.Hd. Herrn Schuh gerichtet werden. 

Quelle: Benjamin Hahn

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