Brilon-Totallokal: Hundeverbot wird vom Ordnungsamt kontrolliert
brilon-totallokal: Die Stadt Brilon weist noch einmal auf das Hundeverbot im Kurpark hin. In den vergangenen Wochen sind immer wieder Beschwerden über Hunde im Kurpark bei der Ordnungsbehörde eingegangen. Teilweise wurden sogar Hunde im Tretbecken angezeigt. Das Mitführen von Hunden im Kurpark ist nach der Ordnungsbehördlichen Verordnung der Stadt Brilon nicht gestattet. Rund um den Kurpark stehen ausreichend Wege und Flächen für den Spaziergang mit Hund zur Verfügung. Auch die Waldwege rund um die Möhnequelle können mit Hunden benutzt werden. Das Hundeverbot wird in den nächsten Tagen durch die Ordnungsbehörde kontrolliert.
Daneben gab es in der Vergangenheit ebenfalls Beschwerden über Radfahrer im Kurpark. Der gesamte Kurpark ist nur für Fußgänger vorgesehen. Ausgenommen sind Kinder. Sie dürfen bis zum 10. Geburtstag den Kurpark mit dem Fahrrad benutzen, müssen aber auf Fußgänger Rücksicht nehmen.
Quelle: i.A. Jörg Schlüter, Stadt Brilon