Brilon-Totallokal: Der Einsatz von Drohnen im Bereich der Kirchen ist ohne Genehmigung des Kirchenvorstandes untersagt
brilon-totallokal: Aufgrund der starken Zunahme der Nutzung von Drohnen wurden vom Ministerium für Verkehr und Infrastruktur die unter der nachfolgenden Adresse aufgeführten Regeln erlassen: http://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/LR/151108-drohnen.html
Neben diesen luftverkehrsrechtlichen Regelungen hat der Kirchenvorstand privatrechtlich folgendes angeordnet: Der Einsatz von Drohnen im Bereich der Kirchen/der Gemeindezentren, das Überfliegen des Grundeigentums der Kirchengemeinde sowie das Fertigen von Filmen und Fotos mit Drohnen ohne Genehmigung des Kirchenvorstandes der kath. Propsteigemeinde St. Petrus und Andreas Brilon sind untersagt. Zuwiderhandlungen werden zivil- sowie strafrechtlich verfolgt.
Quelle: Karina Dohle, Rendantur, Kath. Propsteikirchengemeinde