Brilon-Totallokal: Rechtsanwälte Mühlenbein und Kollegen recherchieren für Sie!
brilon-totallokal: Air Berlin hat einen Insolvenzantrag gestellt. Viele Reisende frage sich nun, was mit ihren bereits gebuchten Flugreisen passiert. Da die Bundesregierung Air Berlin mit einem Kredit in Höhe von 150 Millionen Euro unterstützt, kann der Flugbetrieb zunächst fortgeführt werden. Ob der Betrieb längerfristig fortgeführt werden kann, oder eingestellt wird, wird nun der Insolvenzverwalter prüfen müssen.
Die über Air Berlin gebuchten Flugtickets behalten jedenfalls vorerst ihre Gültigkeit. Auch auf die Fluggastrechte der Passagiere bei Annullierungen, Verspätungen oder Gepäckverlust wirkt sich die Pleite nicht aus. Diese Rechte bleiben auch dann bestehen, wenn eine andere Fluggesellschaft Teile von Air Berlin übernehmen sollte.
Aber Vorsicht: Wenn ein Flug mit einer EU-Fluglinie geplant war und dann kurzfristig durch eine internationale Nicht-EU-Airline übernommen wird, so entfallen die Ansprüche aus der EU-Fluggastrechteverordnung. Sollte der Flugbetrieb künftig vollständig eingestellt werden und eine Übernahme durch eine andere Fluggesellschaft nicht in Betracht kommen, der guckt mit seinem bereits gebuchten Ticket dann womöglich doch in die Röhre, da Fluglinien den Reisepreis nicht gegen Insolvenz absichern müssen.
Anders sieht es aus für Personen, die eine Pauschalreise gebucht haben. In diesem Fall ist nicht die Airline Vertragspartner, sondern der Reiseveranstalter. Und dieser ist bei Pauschalreisen dazu verpflichtet, den Insolvenzfall zu versichern.
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https://muehlenbein.de/air-berlin-der-insolvenz-passiert-mit-meiner-gebuchten-flugreise/
Rechtsanwältin Krautstrunk + Rechtsanwälte Mühlenbein und Kollegen
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