Olsberg + Windkraft: Insgesamt 1480 Anregungen aus der Bürgerschaft

Brilon-Totallokal: Fachplaner schlägt höhere Vorsorgeabstände vor

brilon-totallokal: Olsberg. Jede Menge Anregungen und Stellungnahmen hatten die Bürgerinnen und Bürger im Herbst 2016 zu den Windkraft-Planungen der Stadt Olsberg eingebracht – so viele, dass ihre Sichtung und Auswertung bis jetzt gedauert hat. Nun waren die Resultate der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Thema im Ausschuss Planen und Bauen. Ergebnis: Zahlreiche Vorsorgeabstände zu möglichen Windkraft-Zonen im Vorentwurf des sachlichen Teilflächennutzungsplans könnten erhöht werden.

Insgesamt 1480 Anregungen aus der Bürgerschaft sowie 18 Stellungnahmen von so genannten „Trägern öffentlicher Belange“ habe es gegeben, informierte Stadtplaner Dipl.-Ing. Michael Ahn vom Büro WoltersPartner die Ausschussmitglieder. Allerdings: Tatsächlich liege der Zahl der Einwendungen „nur“ bei 508 – teilweise handele es sich um gleichlautende Schreiben, teilweise hätten Einwender mehrere Stellungnahmen abgegeben. Dennoch: „Daraus lassen sich durchaus Änderungen für das Plankonzept ableiten“, so Michael Ahn.

Haupt-Kritikpunkt der Bürgerinnen und Bürger: Gesundheitliche Folgen durch die Emissionen von Windparks seien zu wenig berücksichtigt, die Abstände zu Wohngebieten sollten vergrößert werden, die Auswirkungen auf das Landschaftsbild würden Tourismus und Erholung beeinträchtigen, Immobilien würden an Wert verlieren. Als „Bürgerwille nach mehr Vorsorge“ fasste Fachplaner Ahn die zentralen Aussagen zusammen.

Dem soll nun mit erhöhten Abständen Rechnung getragen werden. Michael Ahn schlug vor, im Vorentwurf den Planwerkes unter anderem den Abstand zu Siedlungsflächen mit Wohncharakter und Ferienwohnen von 850 auf 1000 Meter zu erhöhen, den Abstand zu Siedlungsflächen mit Mischcharakter und Campingplätzen von 600 auf 700 Meter. Zum Kurgebiet Olsberg und dem zertifizierten Kneipp-Wanderweg sollen die Pufferzonen 600 statt 500 Meter betragen, zum Naturmonument Bruchhauser Steine soll ein Schutzradius von fünf Kilometern festgesetzt werden. Auch die Mindestgröße von Windparks soll 20 statt 10 Hektar betragen.

Allerdings: Am Ende müsse auch weiter „substanzieller Raum“ im Stadtgebiet für die Windkraft verbleiben, mahnte Michael Ahn. Mit dem neuen Kriterienkatalog würde der so genannte „Indizwert“ für mögliche Windkraft-Flächen von bislang 8,6 auf dann 5,2 Prozent sinken. „Mich schreckt das nicht – es ist begründet“, argumentiert Fachplaner Ahn – schließlich sei die Stadt Olsberg „ein Kurort erster Kategorie“. Gleichzeitig müsse man aber im Hinterkopf behalten, dass die Ergebnisse der Artenschutzprüfung noch nicht eingeflossen sind – zu erwarten sei, dass diese die möglichen Windkraft-Flächen noch einmal reduzieren. Für den Fall, dass es dann „eng werde“ mit dem substanziellen Raum, „kann es auch passieren, dass wir das Paket noch einmal aufschnüren und Kriterien verändern müssen.“ Sollten die jetzt vorgeschlagenen Kriterien tatsächlich zum Tragen kommen, würden von den bisherigen Suchräumen nur Flächen nördlich von Antfeld und am Mannstein übrig bleiben. Dies sei aber nur ein Zwischenstand, unterstrich Michael Ahn: „Wir sind immer noch erst beim Vorentwurf.“

Ein weiterer Faktor: Die Vorgaben des Landes NRW. Zwar deute sich eine Kehrtwendung in der politischen Zielsetzung zum Ausbau der Windenergie an, so Michael Ahn – an der Verpflichtung der Kommunen, substanziell Raum für die Windkraft zu schaffen, ändere sich aber nichts. Dies sei höchstrichterliche Rechtsprechung. Und auch die entscheidenden Rahmenbedingungen für die Windenergienutzung seien durch Gesetze auf Bundesebene (BauGB, EEG) und auf Landesebene (LEP NRW) geregelt – die Ziele des Koalitionsvertrags müssen erst einmal durch Gesetzesänderung umgesetzt werden. Fixe Abstandsregelungen wird es allerdings auch dann nicht geben, da sie nicht in die Kompetenz der Länder fallen.

Die aktuellen Ergebnisse sollen nun erst einmal in den Ratsfraktionen beraten werden. Eine Beratung und Beschlussfassung zu einer möglichen Umarbeitung des Planentwurfes könnte dann im Dezember erfolgen – nach der artenschutzfachlichen Auswertung könnte das Planwerk dann im Jahr 2018 erneut öffentlich ausgelegt werden.

Quelle: Jörg Fröhling, Presse und Öffentlichkeitsarbeit

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