Orkantief Friederike: Wer haftet für umgestürzte Bäume, herabfallende Ziegel und herumfliegende Gegenstände?

Brilon-Totallokal: Rechtsanwälte Mühlenbein und Kollegen recherchieren für Sie!

brilon-totallokal: Friederike, das heißt soviel wie die Friedensreiche – aber stattdessen wird dieser Sturm am Donnerstag in Orkanstärke über unser Sauerland jagen.

Bereiten Sie sich vor!

  • Sichern Sie geschwächte Bäume, sperren Sie um diese ab
  • Sichern Sie auf Balkonen und auf Ihrem Grundstück Gegenstände wie Blumentöpfe und Mülltonnen

Dazu einige Gerichtsentscheidungen:

Umgestürzte Bäume

Verantwortlich ist derjenige, auf dessen Grundstück der Baum steht. Anlasslose Vorsorgemaßnahmen sind nicht erforderlich (BGH Urteil vom 06.03.2014, Az.: III ZR 352/13). Anlass geben aber z.B. hohes Alter und Zustand des Baumes, morsche Äste oder beschädigte Wurzeln.

Herabfallende Gebäudeteile

Ziegel und allgemein Teile von Dächern, Fassadenteile fallen auch ohne Sturm manchmal ab. Das spricht dann über den sog. Anscheinsbeweis (prima facie) dafür, dass das Gebäude fehlerhaft erbaut wurde oder nicht ausreichend unterhalten wurde (BGH, Urteil v. 23.03.1993, Az.: VI ZR 176/92). Dieser Anscheinsbeweis greift jedoch nicht bei Sturm mit hohen Windgeschwindigkeiten, da dabei auch Gebäude in einwandfreiem Zustand beschädigt werden können. Die Beweislage für ein Verschulden ist dann für den Anspruchsteller schon schwieriger.

Herumfliegende Gegenstände

Bei Sturmwarnung müssen Mülltonnen gesichert werden Wenn umherfliegende Mülltonnen z.B. Fahrzeuge beschädigen, haftet der Besitzer der Tonnen, da er diese offenkundig nicht ausreichend gesichert hat. 

Quelle: i.A. Marlet Mühlenbein, Mühlenbein & Kollegen Rechtsanwälte

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