Wahl der Schöffen des Landgerichts Arnsberg für die -gemeinsamen- Schöffengerichte im Landgerichtsbezirk Arnsberg 2019 bis 2023

Brilon-Totallokal: Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils

brilon-totallokal: Für die am 01. Januar 2019 beginnende Wahlzeit der Schöffen für die Strafkammern des Landgerichts Arnsberg und für die – gemeinsamen – Schöffengerichte im Landgerichtsbezirk Arnsberg für die Geschäftsjahre 2019 bis 2023 hat die Stadt Brilon eine Vorschlagliste aufzustellen. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2018 die Haupt- und Hilfsschöffen.

Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils. Schöffen müssen ihre Rolle im Strafverfahren kennen, über Rechte und Pflichten informiert sein und sich über die Ursachen von Kriminalität und den Sinn und Zweck von Strafe Gedanken gemacht haben. Sie müssen kommunikations- und dialogfähig sowie bereit sein, Zeit zu investieren und brauchen Verantwortungsbewusstsein für den Eingriff in das Leben anderer Menschen durch ein Urteil. Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen, von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet und sie müssen Objektivität und Unvoreingenommenheit wahren.

Sie können sich für die Aufnahme in die Vorschlagsliste bewerben, wenn Sie Interesse an diesem Amt haben und

  • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen
  • zum Stichtag 01.01.2019 zwischen 25 und 69 Jahre alt sind
  • Ihren Hauptwohnsitz in Brilon haben
  • gesundheitliche Belange nicht gegen die Ausübung sprechen
  • die deutsche Sprache ausreichend beherrschen
  • und nicht in Vermögensverfall geraten sind.

Diese und weitere zu erfüllende Voraussetzungen ergeben sich aus den §§ 31 bis 34 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG). § 32 GVG geht unter anderem auf Vorstrafen und Ermittlungsverfahren, § 34 GVG auf bestimmte Berufsgruppen ein.

Die bisher geltende Vorgabe, dass nach zwei Amtsperioden zunächst keine Wiederwahl mehr möglich ist, ist entfallen. Somit können sich auch alle derzeitigen Schöffen einer Wiederwahl stellen, sind aber auch zur Ablehnung des Ehrenamts berechtigt (§ 35 GVG).

Sofern Sie die zuvor genannten Kriterien erfüllen, sehen wir Ihrer Bewerbung gerne entgegen. Eine Zusicherung der Wahl ist damit nicht verbunden, da dem Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht stets doppelt so viele Kandidaten vorzuschlagen sind, wie tatsächlich zu wählen sind. Mindestens die Hälfte der Bewerber bleibt deshalb unberücksichtigt.

In die Vorschlagliste der Schöffen für die Strafkammer sind folgende Informationen aufzunehmen und daher bei mir einzureichen:

  • Familienname
  • Vorname(n)
  • Geburtsname
  • Geburtsdatum
  • Geburtsort
  • Wohnanschrift
  • Beruf / derzeit ausgeübter Beruf

Es empfiehlt sich, das bereitgestellte Formular auszufüllen, auf dem Sie ihre Bereitschaft zur Kandidatur erklären und die notwendigen Daten mitteilen. Das Formular kann über die Internetseite der Stadt Brilon (www.brilon.de -> Bürger & Rathaus -> Dienstleistungen -> Schöffenwahl) abgerufen oder bei der Ansprechpartnerin Frau Wind, Am Markt 1, 59929 Brilon, Tel.: 0 29 61 / 794-112; a.wind@brilon.de, im Rathaus angefordert werden.

Bewerbungen müssen bis spätestens 30.04.2018 eingegangen sein. Fragen zum Schöffenamt können ebenfalls bei Frau Wind unter den vorg. Kontaktdaten gestellt werden. Die Öffnungszeiten der Verwaltung können der Internetseite (Bürger & Rathaus) entnommen werden; Terminabsprachen sind möglich.

Quelle: i.A. Andrea Wind, Stadt Brilon

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