Kostenlose Grünschnittabfuhr in der Stadt Olsberg

Brilon-Totallokal: Am Abfuhrtag müssen Laub, Baum- und Strauchschnitt ab 6.00 Uhr gebündelt an der Straße zur Abfuhr bereitgestellt werden

brilon-totallokal: Olsberg. Mit einer separaten und kostenfreien Laub-, Baum- und Strauchschnittabfuhr unterstützt die Stadt Olsberg alle Gartenbesitzer und Hobbygärtner bei der umweltgerechten Beseitigung ihrer Gartenabfälle – in der gesamten Stadt Olsberg und ihren Ortsteilen. Ganz wichtig: Wenn interessierte Bürgerinnen und Bürger diesen Service nutzen möchten, müssen sie dies zuvor per Karte oder online anmelden.

Die Anmeldung selbst ist einfach: Die dafür nötigen grünen Postkarten liegen im Bürgerservice der Stadt Olsberg, in den örtlichen Banken sowie bei allen Ortsvorstehern im Stadtgebiet aus. Auch online ist eine Anmeldung über die Homepage der Stadt Olsberg unter www.olsberg.de möglich. Die Abholung erfolgt dann im Zeitraum  vom 1. bis zum  30. November – den genauen Abholtermin teilt das Entsorgungsunternehmen anschließend per E-Mail oder Postkarte mit.

Am Abfuhrtag müssen Laub, Baum- und Strauchschnitt ab 6.00 Uhr gebündelt an der Straße zur Abfuhr bereitgestellt werden. Pro Grundstück können maximal 2,5 Kubikmeter Gartenabfälle angemeldet werden. Grasschnitt wird nicht mitgenommen.

Die Stadtverwaltung bittet darum, Baum- und Strauchschnitt handlich zu bündeln und auf maximal 1,50 Meter zu kürzen. Äste dürfen höchstens 15 Zentimeter dick sein, das Gewicht der jeweiligen Bündel sollte 25 Kilogramm nicht überschreiten. Zudem sollte zum Bündeln ausschließlich Bindfaden verwendet werden, der anschließend verrotten kann

Werden die Gartenabfälle in Säcken, Kartons oder Körben verpackt, dürfen diese Behälter nicht verschlossen oder zugebunden werden. Die Mitarbeiter des beauftragten Städtereinigungsunternehmens stellen die Behälter nach der Leerung wieder zurück. Straßen oder Gehwege dürfen durch die abgestellten Behälter – selbstverständlich – nicht versperrt werden. Für beschädigte Behältnisse übernimmt die Stadt Olsberg keine Haftung; zudem müssen Anlieger mögliche Verschmutzungen oder Abfall-Reste unverzüglich nach der Abfuhr von öffentlichen Verkehrsflächen entfernen.

Ganz wichtig: Die Stadt Olsberg weist darauf hin, dass die gelben Wertstoffsäcke nicht als Behälter für Laub und Strauchschnitt genutzt werden können. Sie sind ausschließlich dem Dualen System Deutschland („Grüner Punkt“) vorbehalten und dürfen nicht für die Strauchschnitt- oder Laubabfuhr zweckentfremdet werden.

Quelle: i.A. Jörg Fröhling, Hochsauerlandwasser GmbH

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