Sensburg: Werbung für Schwangerschaftsabbrüche bleibt verboten

Wichtig ist daher, dass wir uns für eine echte Beratung stark machen“, so Patrick Sensburg.

Berlin/ Hochsauerlandkreis. Der Deutsche Bundestag hat sich in dieser Woche in erster Lesung mit dem Gesetz zur Reform des Werbeverbots für Abtreibungen befasst. Dazu erklärt der heimische Bundestagsabgeordnete Patrick Sensburg: „Wichtig ist, dass mit dem Gesetzentwurf zur Reform des Paragrafen 219a des Strafgesetzbuchs das Werbeverbot für Abtreibungen erhalten bleibt. Für uns als Union war dies das Kernanliegen bei der anstehenden Reform. Ärzte, die für Abtreibungen werben, handeln auch in Zukunft strafbar.“

Darüber hinaus ist es der CDU/CSU-Bundestagsfraktion ein großes Anliegen, dass die Bedeutung der unabhängigen Beratung erhalten bleibt und gestärkt wird. „Sie ist und bleibt erste Anlaufstelle für Frauen in Konfliktsituationen und darf nicht durch die Hintertür geschwächt werden. Gerade in den Beratungen muss auch nach Wegen gesucht werden, dem ungeborenen Leben Chancen zu eröffnen. Wichtig ist daher, dass wir uns für eine echte Beratung stark machen“, so Patrick Sensburg.

Quelle: Stephan Vormann, Wissenschaftlicher Mitarbeiter

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