Jäger helfen die Ziele im Vogelschutzgebiet zu erreichen

Jäger entsprechend geschult und ausgebildet werden

brilon-totallokal: Medebach. Das Vogelschutzgebiet (VSG) Medebacher Bucht (DE-4717-401) ist mit einer Fläche von 13.849 ha das viertgrößte Vogelschutzgebiet Nordrhein-Westfalens. Es liegt im Gebiet der Gemeinden Medebach und Hallenberg und zu geringen Teilen in Winterberg im östlichen Hochsauerlandkreis, die unmittelbar an Hessen angrenzen. Seine Bedeutung erhöht sich durch das auf hessischer Seite im Süden und Osten unmittelbar anschließende, 27.273 ha große Vogelschutzgebiet Hessisches Rothaargebirge (DE-4917-401). Laut Vogelschutz-Maßnahmenplan (VMP) soll zukünftig neben vielen anderen Maßnahmen auch eine dauerhafte und ausreichend großflächige Intensivierung der Prädatorenbejagung im VSG angestrebt werden. Dazu müssen die Jäger entsprechend geschult und ausgebildet werden. Nach § 29 DVO LJG NRW der Durchführungsverordnung des Landesjagdgesetzes NRW darf die Fangjagd nur von Personen ausgeübt werden, die an einem vom Umweltministerium anerkannten Fangjagd-Ausbildungslehrgang teilgenommen haben.

Am 01.09.2019 fand auf „Gut Glindfeld“ ein Fangjagdlehrgang des Hegerings Medebach e.V. statt. Unter dem Lehrgangsleiter, Wildmeister Christian Franke, bekamen die 15 Teilnehmer das Wissen in Theorie und Praxis vermittelt. Jeder Teilnehmer erhielt im Anschluss eine amtliche Bescheinigung über eine Fangjagdqualifikation gem. § 29 DVO LJG NRW.

Wildmeister Franke berichtete u.a. auch darüber, dass das sog. „Jedermannsrecht“ mit dem Inkrafttreten des ökologischen Jagdgesetzes im Jahr 2015 in NRW abgeschafft worden ist. Das bedeutet, dass der Grundstückseigentümer auch keine Falle mehr in seinem Haus oder Garten aufstellen darf. Selbst ein Jäger, der an einem anerkannten Fangjagd-Ausbildungslehrgang teilgenommen hat und berechtigt ist die Fangjagd im Jagdrevier auszuüben, darf in seinem Haus oder Garten im Hochsauerlandkreis keine Falle ohne Genehmigung der Unteren Jagdhörde aufstellen.

Dank der finanziellen Unterstützung durch die Untere Naturschutzbehörde des Hochsauerlandkreises sowie der Stadt Medebach, wird jedem Teilnehmer der sich bereit erklärt die Fangjagd in einem Jagdrevier der Medebacher Bucht auszuüben, die Lehrgangsgebühr in Höhe von 90,- € erstattet. Um die Fangjagd flächendeckend in den Jagdrevieren des VSG Medebacher Bucht ausüben zu können, werden zwei weitere anerkannte Fangjagd-Ausbildungslehrgänge am Samstag 08. Febr. 2020 und Sonntag 09. Febr. 2020 angeboten. Als Anreiz für die Jäger, wird jedem Teilnehmer der sich bereit erklärt die Fangjagd in einem Jagdrevier der Medebacher Bucht auszuüben, die Lehrgangsgebühr in Höhe von 90,- € voraussichtlich auch wieder erstattet.

Der Lehrgang findet auf Gut Glindfeld statt, er unterteilt sich in einen ca. 4stündigen Theorie – und einen ca. 4stündigen Praxisteil. Die Kosten betragen 90,- € pro Person, bitte auf das Konto beim Hegering Medebach, Volksbank Bigge-Lenne, IBAN: DE06 4606 2817 3532 529400 überweisen. Die Teilnehmerzahl ist pro Lehrgang auf 15 Personen beschränkt.

Alle Jäger, besonders aber die jungen Jäger im Raum des Vogelschutzgebietes Medebacher Bucht sollten an einem der beiden angebotenen Lehrgänge teilnehmen. Weiterhin sind alle Naturfreunde recht herzlich eingeladen sich selber ein Bild über eine tierschutzgerechte Fangjagd zu machen. Anmeldungen sind ab sofort möglich, Telefon 0152 02873 122.

Quelle: Alfons Brocke

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