Nebelschlussleuchte am Pkw: Nur bei sehr starkem Nebel einschalten

TÜV Rheinland: Einsatz nicht pauschal bei schlechter Sicht, sondern nur bei Nebel mit Sichtweiten unter 50 Metern

(ots) Bei schlechter Sicht durch Nebel sind Nebelschlussleuchten für Autofahrer eine gute Orientierungshilfe. Dabei gilt: Sie dürfen angeschaltet werden, wenn die Sichtweite durch Nebel unter 50 Metern liegt – allerdings auch nur dann. Ansonsten, etwa bei Dunkelheit, Nieselregen oder schlechter Sicht durch Schneefall ist der Einsatz der Leuchten verboten. Der Grund: Nebelschlussleuchten verbessern zwar die Sichtbarkeit des eigenen Fahrzeugs, blenden aber bei falscher Verwendung nachfolgende Verkehrsteilnehmer. Thorsten Rechtien, Kfz-Experte bei TÜV Rheinland, rät: „Bei Nebel geben die Leitpfosten am Straßenrand eine gute Orientierung. Ist der nächstgelegene Leitpfosten nicht zu erkennen, liegt die Sichtweite unter 50 Metern.“ Bei so schlechter Sicht von unter 50 Metern gilt zudem maximal Tempo 50.

Für Nebelscheinwerfer gibt es hingegen keine Sichtweitenbeschränkung. Sie dürfen bei erheblichen Sichtbehinderungen durch Nebel, Schnee oder Regen eingeschaltet werden.

Abstand halten und Geschwindigkeit drosseln

Nebelbänke sind im Herbst vor allem in den Morgen- und Abendstunden keine Seltenheit. Orientierungspunkte fehlen im Nebel und das Gefühl für Geschwindigkeit geht mitunter gänzlich verloren. „Viele Autofahrer fühlen sich im Nebel beklommen, wollen das Gefühl schnell loswerden und beschleunigen – die schlechteste Reaktion“, sagt Rechtien. Das Orientieren an den Rückleuchten des vorausfahrenden Fahrzeugs ist ebenfalls ein typischer Fehler. Denn dabei neigen Autofahrer dazu, sehr dicht aufzufahren. Doch Abstand halten und Geschwindigkeit drosseln sollte bei schlechter Sicht immer die oberste Devise sein.

Orange Reflektoren weisen auf Ausfahrten hin

Die Leitpfosten liefern nicht nur Rückschlüsse auf die Sichtweite, sondern ihre Rückstrahler auch Informationen. An der rechten Straßenseite sind sie eckig, an der linken rund. Leuchten sie orange, verweisen sie auf eine Ausfahrt oder Einmündung. Bei blauen Reflektoren ist zusätzlich Vorsicht geboten, sie deuten auf Wildwechsel hin.

 

Quelle:  TÜV Rheinland AG, Original-Content von: TÜV Rheinland AG, übermittelt durch news aktuell

Bildunterschrift: Infografik Leitpfosten. Grafik: TÜV Rheinland /  Quelle: „obs/TÜV Rheinland AG“ / Bildrechte: TÜV Rheinland AG / Fotograf: TÜV Rheinland

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